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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R5604
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R5604.08
Radgröße:                                                 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          8 Ø76 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                          615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2016 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
C11, M20M, M20N, N16, P10,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40852 110 Nm
P11, W10, Z12                    M12x1,25




RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         P10
ABE / EG-Genehmigung:        F 499; F499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Nissan Primera           185/55R15                         A02) bis A10)
                                                                         E19)
                                           195/50R15
F499/1/NT05E       935/900                                               4/114,3/66



Typ:                         W10
ABE / EG-Genehmigung:        F532; e1*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Nissan Primera          195/55R15                          A01) bis A10)
              (Kombi)                 K14)                               K20)

ê1*93/81*0010*02   930/980(1045)                                         4/114,3/66



Typ:                         P11
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Nissan Primera,          185/65R15                         A02) bis A10)
              Nissan Primera Kombi G6E)

                                           195/50R15
                                           E09)T82)

                                           195/55R15

                                           195/60R15
                                           G6E)

                                           205/50R15
                                           E09)

                                           205/55R15

 110               Nissan Primera 2,0 GT   195/55R15                     A02) bis A10)

                                           195/60R15

                                           205/55R15

e1*93/81*0060*06   990/920                                               4/114,3/66




RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         N16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 100   Nissan Almera            185/65R15                              A02) bis A10)

                                             195/60R15

                                             205/55R15
                                             A01)K15)
e11*98/14*0129*13   1010/970                                                  4/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
C11                                e11*2001/116*0296*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 93           Nissan Tiida            185/65R15                         A02) bis A10)
                                            A93)

                                             185/70R15
                                             A93)

                                             195/60R15
                                             A93)

                                             195/65R15
                                             A93)

                                             205/60R15
                                             A93)

                                             215/55R15
                                             A93)

                                             215/60R15

                                             225/55R15
                                             A01)K03)




RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z12                            e13*2007/46*1059*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81              Nissan Cube             195/60R15                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         195/65R15
                                         A93)G2G)

                                         205/55R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93)G2G)

                                         215/55R15
                                         A01)A93a)K01)

                                         215/60R15
                                         A01)G2G)K01)

                                         225/50R15
                                         A01)K01)K04)

                                         225/55R15
                                         A01)G2G)K01)K04)




RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M20M                           e11*2007/46*0016*..
M20N                           e11*2007/46*0017*..
M20N                           e2*2007/46*0185*..
M20N                           e3*2007/46*0261*..
M20N                           e5*2007/46*1027*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 82       Nissan NV200            185/55R15C                        A02) bis A10)
                                        A93)

                                         185/60R15C
                                         A93)

                                         185/60R15
                                         A93)T88)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K01)

                                         205/50R15
                                         A01)A93)K01)K02)

                                         215/50R15
                                         A01)A93)K01)K02)T88)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E09) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 14-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
     195/60R15, 205/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.



RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.08.2019




RA-000806-F0-104-10~NI-4-114_3-66-ET40_56R5604