Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-D0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 2016 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40835 110 Nm M12x1,5 RA-000806-D0-104-11c~VO-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-D0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ: V ABE / EG-Genehmigung: H284 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Volvo S40, 195/50R15 A02) bis A10) Volvo V40 S02) 195/55R15 205/50R15 H284/NT02E 920/840 4/114,3/67,1 Typ: V ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.. , e4*98/14*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Volvo S40, 185/65R15 M+S A02) bis A10) Volvo V40 A95)E05) S02) (Fahrzeugausführungen bis EG-Genehm.-Nr. 195/50R15 e4*95/54*0007*03) 195/55R15 205/50R15 66 bis 147 Volvo S40, 195/55R15 A02) bis A10) Volvo V40 S02) (Fahrzeugausführungen 205/55R15 mit EG-Genehm.-Nr. ab e4*96/27*0007*04 205/50R15 bis e4*98/14*0007*12) 185/65R15 M+S A95)E05) 75 bis 147 Volvo S40, 185/65R15 A02) bis A10) Volvo V40 S02) (Fahrzeugausführungen 185/65R15 M+S mit EG-Genehm.-Nr. ab e4*98/14*0007*13, 195/60R15 = ab Modelljahr 2001) 205/55R15 195/60R15 M+S e4*2001/116*0007*20E 950/870 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000806-D0-104-11c~VO-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-D0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000806-D0-104-11c~VO-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920 Nr. : RA-000806-D0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015 RA-000806-D0-104-11c~VO-4-114_3-67-ET40_56R5604.docx