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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          56R5605
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  56R5605.08
Radausführungskennz.:                                           56R5605.08
Radgröße:                                                        6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           82,00 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                              710 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2115 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP50846     120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FG                             e4*2001/116*0114*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106      Kia Carens, Kia UN      205/65R15                                A02) bis A10)
                                                                                 A93) BF1) EF0)
                                        205/65R15 M+S

                                        215/60R15

                                        225/60R15
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Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                               e4*2001/116*0121*..
ED                               e4*2007/46*0132*..
EDG                              e11*2001/116*0339*..
EDI                              e13*2007/46*1091*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         185/65R15                         A02) bis A10)
                (5-türer, Kombi)          N195)                             BF1)

                                         185/70R15
                                         N195)

                                         195/60R15

                                         195/65R15

                                         205/55R15

                                         205/60R15

                                         215/55R15

                                         215/60R15

                                         225/50R15
                                         A01) K03) K04)

                                         225/55R15
                                         A01) K03) K04)
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Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e4*2001/116*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Pro Ceed           185/65R15                         A02) bis A10)
                (3-türer)              N195)                             BF1)

                                       185/70R15
                                       N195)

                                       195/60R15

                                       195/65R15

                                       205/55R15

                                       205/60R15

                                       215/55R15

                                       215/60R15

                                       225/50R15
                                       A01) K03) K04)

                                       225/55R15
                                       A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed               195/60R15                         A02) bis A10)
                (3-Türer)              A93a)                             BF1) EF0)

                                       195/65R15

                                       205/60R15
                                       A01) K01)

                                       215/55R15
                                       A01) K01) K04)

                                       215/60R15
                                       A01) K01) K04) K62) K63)

                                       225/55R15
                                       A01) K01) K04) K62) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                             e4*2007/46*0496*..
JD                             e4*2007/46*0497*..
JDG                            e50*2007/46*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed                195/60R15                          A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)        A93a)                              BF1) EF0)

                                        195/65R15

                                        205/60R15
                                        A01) K01)

                                        215/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        215/60R15
                                        A01) K01) K04) K62) K63)

                                        225/55R15
                                        A01) K01) K04) K62) K63)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                              e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       195/60R15                         A02) bis A10)
                (5-türer Limousine, 5-   A93)                              A11) BF1) EB1) EF0)
                türer Coupe, Kombi)
                                         195/65R15
                                         A93a)

                                        205/60R15
                                        A93a)

                                        215/55R15
                                        A01) A93) K01)

                                        215/60R15
                                        A01) K01)

                                        225/55R15
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               195/65R15                         A02) bis A10)
                                       N205)                             BF1) EF0)

                                       195/65R15 M+S

                                       205/65R15
                                       G03) N215)

                                       225/55R15

                                       225/60R15
                                       G03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                            e4*2007/46*0130*..
YN                            e4*2007/46*0131*..
YNS                           e4*2007/46*0261*..
YNS                           e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga              195/60R15                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                       195/65R15
                                       A93a)

                                       205/60R15
                                       A01) A93a) K03) K04)

                                       215/55R15
                                       A01) A93) K01) K04)

                                       215/60R15
                                       A01) K01) K04)

                                       225/55R15
                                       A01) K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai/Kia mit belüfteter Scheibe Ø305x25 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis mit unbelüfteter Scheibe Ø284x10 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-G0-104
Anlage-Nr. :                6a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
       um 10 mm aufzuweiten.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 6a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.02.2023