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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-D0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R5605
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R5605.08
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2115 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-D0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                              e11*2001/116*0262*..
BLE                             e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                  195/60R15                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis                                           BF1) E50) EF0)
                Modelljahr 2013)         195/65R15

                                         205/60R15

                                         215/55R15
                                         A01) K03)

                                         215/60R15
                                         A01) K03)

                                         225/55R15
                                         A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                           e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                195/65R15                           A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                         205/60R15
                                         A01) K44)

                                         215/60R15
                                         A01) K01) K41)

                                         225/55R15
                                         A01) K01) K41)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                            e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                195/65R15                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/60R15

                                         215/60R15
                                         A01) K01) K63)

                                         225/55R15
                                         A01) K01) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-D0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
LWD                            e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV               205/65R15                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)       A90)                              BF1) EF0)

                                        225/60R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
CPD                            e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy           195/50R15                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.    A93)                              BF1)
                195/55R15 od.
                195/50R16)              195/55R15
                                        A93)

                                        205/50R15
                                        A01) K12)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy           195/60R15                         A01) bis A10)
                (Serie 195/60R15)       K12)                              BF1)

                                        205/55R15
                                        K12)

                                        225/50R15
                                        K32)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/65R15                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                         BF1) EF0)
                                        215/60R15

                                        225/60R15
                                        A01) K03)
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Nr. :                       RA-000807-D0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A90)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-D0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
          (Restdicke ca. 5 mm)
       • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
          bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
          Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
          gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       • der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-D0-104
Anlage-Nr. :                6b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
       Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
       oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
       die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
          hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
          auszuschneiden (siehe Skizze)




Die Anlage 6b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2018