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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R5605
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5605.08
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2115 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A32, A33, C23, C23W, J30,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50853 110 Nm
ME0M, ME0N, P12, T30, V10        M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                         J30
ABE / EG-Genehmigung:        F106
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Nissan Maxima                   205/65R15                         A02) bis A10)

                                              215/60R15
F106/NT3            1050/990                                                    5/114,3/66,1



Typ:                           C23
ABE / EG-Genehmigung:          G201 ; e9*93/81*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 93    Nissan Serena              205/60R15                              A02) bis A10)
              (Einzelradaufhängung                                              ER1)
               an Achse 2)               215/60R15

 49 bis 93          Nissan Serena             215/60R15                         A02) bis A10)
                    (Starrachse an Achse 2)                                     E43)ER1)
                                              205/60R15
e9*93/81*0013*00E   965/1300                                                    5/114,3/66,1



Typ:                           C23W
ABE / EG-Genehmigung:          e9*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93    Nissan Serena              205/60R15                              A02) bis A10)
              (Einzelradaufhängung                                              ER1)
               an Achse 2)               215/60R15

 55 bis 71          Nissan Serena             215/60R15                         A02) bis A10)
                    (Starrachse an Achse 2)                                     E43)ER1)
                                              205/60R15
e9*95/54*0018*07    965/1300                                                    5/114,3/66,1



Typ:                         A32
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142  Nissan Maxima QX         195/65R15                                A02) bis A10)
                                       E05)

                                              205/65R15

                                              215/60R15

e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                             5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                          A33
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147   Nissan Maxima QX         205/65R15                         A02) bis A10)

                                         215/60R15

e1*98/14*0136*04    1090/1085                                             5/114,3/66



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78; 85       Nissan Almera Tino        185/65R15                         A02) bis A10)

                                         195/65R15
                                         A01)G01)

                                         205/60R15

                                         215/60R15
                                         A01)G01)

 84; 100            Nissan Almera Tino   195/65R15

                                         205/60R15

                                         215/60R15
e9*98/14*0035*09    1085/960                                              5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           215/70R15                          A02) bis A10)

                                         225/65R15

e1*98/14*0166*12    1110/1165                                             5/114,3/66



Typ:                          P12
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera,           195/65R15                         A02) bis A10)
              Nissan Primera Kombi
                                        205/65R15

e11*98/14*0183*06   1110/1060                                             5/114,3/66




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Nr. :                      RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0N                           e11*2007/46*1339*..
ME0M                           e11*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan e-NV200          185/65R15                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         195/60R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93a)

                                         225/50R15
                                         A01)A93a)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von mehr als 1300 kg an
     Achse 2, (Nissan Vanette Cargo).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.01.2018




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