Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921 Nr. : RA-000807-C0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5605 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5605.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2115 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A32, A33, C23, C23W, J30, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 110 Nm ME0M, ME0N, P12, T30, V10 M12x1,25 RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921 Nr. : RA-000807-C0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ: J30 ABE / EG-Genehmigung: F106 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 Nissan Maxima 205/65R15 A02) bis A10) 215/60R15 F106/NT3 1050/990 5/114,3/66,1 Typ: C23 ABE / EG-Genehmigung: G201 ; e9*93/81*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 93 Nissan Serena 205/60R15 A02) bis A10) (Einzelradaufhängung ER1) an Achse 2) 215/60R15 49 bis 93 Nissan Serena 215/60R15 A02) bis A10) (Starrachse an Achse 2) E43)ER1) 205/60R15 e9*93/81*0013*00E 965/1300 5/114,3/66,1 Typ: C23W ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Nissan Serena 205/60R15 A02) bis A10) (Einzelradaufhängung ER1) an Achse 2) 215/60R15 55 bis 71 Nissan Serena 215/60R15 A02) bis A10) (Starrachse an Achse 2) E43)ER1) 205/60R15 e9*95/54*0018*07 965/1300 5/114,3/66,1 Typ: A32 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 142 Nissan Maxima QX 195/65R15 A02) bis A10) E05) 205/65R15 215/60R15 e1*93/81*0011*03E 1105/1020(1080) 5/114,3/66 RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921 Nr. : RA-000807-C0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ: A33 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 147 Nissan Maxima QX 205/65R15 A02) bis A10) 215/60R15 e1*98/14*0136*04 1090/1085 5/114,3/66 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78; 85 Nissan Almera Tino 185/65R15 A02) bis A10) 195/65R15 A01)G01) 205/60R15 215/60R15 A01)G01) 84; 100 Nissan Almera Tino 195/65R15 205/60R15 215/60R15 e9*98/14*0035*09 1085/960 5/114,3/66 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 121 Nissan X-Trail 215/70R15 A02) bis A10) 225/65R15 e1*98/14*0166*12 1110/1165 5/114,3/66 Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Nissan Primera, 195/65R15 A02) bis A10) Nissan Primera Kombi 205/65R15 e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66 RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921 Nr. : RA-000807-C0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME0N e11*2007/46*1339*.. ME0M e11*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan e-NV200 185/65R15 A02) bis A10) A93) 195/60R15 A93) 205/60R15 A93a) 225/50R15 A01)A93a)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921 Nr. : RA-000807-C0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E43) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von mehr als 1300 kg an Achse 2, (Nissan Vanette Cargo). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921 Nr. : RA-000807-C0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5605 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.01.2018 RA-000807-C0-104-18a~NI-5-114_3-66-ET40_56R5605.docx