Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-B0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R5604
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5604.23
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2016 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK), bzw. GM Daewoo (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
KLAJ                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40356 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KL1M, CHIS                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5
KLAS, CHIK, CHIA                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5
                                 je nach Serienausstattung auch               ZP40356 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


RA-000806-B0-104-15a~DW-4-100-56_5-ET43_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-B0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    2/5                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            195/50R15                                  A02) bis A10)

                                                  195/55R15
e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                       4/100/56,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAS                                     e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69              Daewoo Kalos, Lanos bzw. 185/55R15                            A02) bis A10)
                       Chevrolet Kalos, Lanos      G8F)
                       (3- und 5-türig)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                                   e50*2007/46*0046*..
CHIK                                   e11*2001/116*0321*..
KLAS                                   e4*2001/116*0063*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74              Chevrolet Aveo           185/55R15                            A02) bis A10)
                       (3-und 5-türig)          A01) K38)

                                                  195/50R15
                                                  A01) K38)K39)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                                    e50*2007/46*0046*..
CHIK                                    e11*2001/116*0321*..
KLAS                                    e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69              Chevrolet Aveo, Wave       185/55R15                          A02) bis A10)
                       (4-türig)                  G8F)




RA-000806-B0-104-15a~DW-4-100-56_5-ET43_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-B0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    3/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                             e50*2007/46*0006*..
KL1M                             e4*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60       Chevrolet Spark, Spark    155/65R15                         A02) bis A10)
                LPG ww. Matiz             M00)

                                          165/55R15

                                          165/60R15

                                          175/50R15
                                          A01) K01)

                                          175/55R15
                                          A01) K01)

                                          185/55R15
                                          A01) K01)K04)

                                          195/45R15
                                          A01) K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000806-B0-104-15a~DW-4-100-56_5-ET43_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-B0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G8F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15,
     195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000806-B0-104-15a~DW-4-100-56_5-ET43_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-B0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
     Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.08.2015




RA-000806-B0-104-15a~DW-4-100-56_5-ET43_56R5604.docx