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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  56R5604
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R5604.23
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2016 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BA, BJ, BJD, DE, DE1, DEE,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40345 110 Nm
EC, NA, NB, NBD                  M12x1,5




RA-000806-F0-104-13c~MA-4-100-54-ET43_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    2/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               185/55R15                                A02) bis A10)

                                               195/50R15
e2*93/81*0163*00                                                                4/100/54,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
NBD                                 e1*98/14*0192*..
NB                                  e11*96/79*0083*.., E11*98/14*0083*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107           Mazda MX-5               195/50R15                         A02) bis A10)
                                                                                EF0)
                                               195/55R15

                                               205/50R15



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 79    Mazda MX-3              195/55R15                                 A02) bis A10)

                                               205/50R15
 95 bis 98           Mazda MX-3                205/55R15

e13*96/79*0027*00E                                                              4/100/54,1



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323 C,            185/55R15                                 A02) bis A10)
              Mazda 323 S,
              Mazda 323 P             195/50R15

                                               195/55R15

 65 bis 84           Mazda 323 F               185/55R15                        A02) bis A10)

                                               195/50R15

                                               195/55R15
e13*96/27*0023*04E                                                              4/100/54,1




RA-000806-F0-104-13c~MA-4-100-54-ET43_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               13c
Seite :                    3/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323, 323F          195/50R15                              A02) bis A10)

                                             195/55R15
e1*98/14*0094*07E   960/865                                                   4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323, 323F          195/50R15                              A02) bis A10)

                                             195/55R15
e1*98/14*0181*00E   870/865                                                   4/100/54,0



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                 e13*2001/116*0254*..
DE1                                e13*2001/116*0255*..
DEE                                e13*2007/46*1070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76           Mazda 2, Mazda 2 LPG    185/55R15                         A02) bis A10)
                                            A93)

                                             195/50R15
                                             A93)

                                             205/50R15
                                             A01)K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000806-F0-104-13c~MA-4-100-54-ET43_56R5604
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
Anlage-Nr. :               13c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 13c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.08.2019




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