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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1/3                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       56R5604
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              56R5604.23
Radgröße:                                                     6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2016 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AA, AAN, 6H, 6HS                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/45R15                              A02) bis A10)

e1*98/14*0049*09E   800/680(695)                                              4/100/57



RA-000806-D0-104-16~SE-4-100-57-ET43_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    2/3                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/45R15                             A02) bis A10)

e9*98/14*0037*09   800/690                                                   4/100/57



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                e13*2007/46*1168*..
AAN                               e13*2007/46*1183*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55          Seat Mii                165/60R15                         A02) bis A10)

                                            165/65R15
                                            G4F)

                                            175/55R15

                                            175/60R15

                                            185/55R15

                                            195/50R15

                                            195/55R15
                                            G4F)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000806-D0-104-16~SE-4-100-57-ET43_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49920
Nr. :                      RA-000806-D0-104
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5604


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

       -
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.08.2016




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