Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-G0-104 Anlage-Nr. : 13g Seite : 1/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R5604 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R5604.23 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: *) 615 kg Reifenabrollumfang: 2016 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40345 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-G0-104 Anlage-Nr. : 13g Seite : 2/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 185/60R15 A02) bis A10) (Schrägheck, Stufenheck, A93) N195) BF1) Kombi) 185/60R15 M+S A93) 195/60R15 205/55R15 215/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J1 e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/60R15 A02) bis A10) BF1) 205/55R15 215/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ1(A) e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 175/65R15 A02) bis A10) BF1) 185/60R15 195/55R15 A01) K04) 205/55R15 A01) K01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-G0-104 Anlage-Nr. : 13g Seite : 3/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Toyota Yaris TS 185/60R15 A02) bis A10) BF1) 195/55R15 A01) K04) 205/50R15 A01) K04) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. XP9F(A) e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 185/55R15 A02) bis A10) Charade A93) BF1) 185/60R15 195/50R15 A01) A93) K04) 195/55R15 A01) K04) 205/50R15 A01) K04) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A) e6*2007/46*0344*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13N(A) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10) (3-türige GFY) N185) BF1) E76) Ausführungen, Serienräder kleiner 185/55R15 16Zoll) 195/50R15 G2W) 195/55R15 GFY) 205/50R15 A01) K86) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-G0-104 Anlage-Nr. : 13g Seite : 4/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A) e6*2007/46*0344*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13N(A) e11*2007/46*0153*.. XP13N(A) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10) (5-türige GFY) N185) BF1) E76) Ausführungen, Serienräder kleiner 185/55R15 16Zoll) 195/50R15 G2W) 195/55R15 GFY) 205/50R15 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-G0-104 Anlage-Nr. : 13g Seite : 5/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP40345 Anzugsmoment: 110 Nm E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO Nr. : RA-000806-G0-104 Anlage-Nr. : 13g Seite : 6/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R5604 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 13g mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 31.01.2020