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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R5604
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5604.23
Radausführungskennz.:                                    56R5604.23
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          43 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                        615 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2016 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP40345     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                           e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T                           e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U                           e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141      Toyota Corolla         185/60R15                          A02) bis A10)
                (Schrägheck,           A93) N195)                         BF1)
                Stufenheck, Kombi)
                                       185/60R15 M+S
                                       A93)

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        215/55R15


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                          e11*98/14*0178*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Toyota Corolla Verso    195/60R15                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        205/55R15

                                        215/55R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A)                        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ              175/65R15                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        185/60R15

                                        195/55R15
                                        A01) K04)

                                        205/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        215/50R15
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                         e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS        185/60R15                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       195/55R15
                                       A01) K04)

                                       205/50R15
                                       A01) K04) K74)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                         e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                        e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu 185/55R15                         A02) bis A10)
                Charade                A93)                              BF1)

                                       185/60R15

                                       195/50R15
                                       A01) A93) K04)

                                       195/55R15
                                       A01) K04)

                                       205/50R15
                                       A01) K04) K74)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris             175/60R15                         A02) bis A10)
              (3-türige                GFY) N185)                        BF1) E76)
              Ausführungen,
              Serienräder kleiner      185/55R15
              16Zoll)
                                       195/50R15
                                       G2W)

                                       195/55R15
                                       GFY)

                                       205/50R15
                                       A01) K86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
XP13N(A)                      e11*2007/46*0153*..
XP13N(A)                      e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris             175/60R15                           A02) bis A10)
              (5-türige                GFY) N185)                          A11) BF1) E76)
              Ausführungen,
              Serienräder kleiner      185/55R15
              16Zoll)
                                       195/50R15
                                       G2W)

                                        195/55R15
                                        GFY)

                                        205/50R15


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
XP13M(A)                      e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG                  e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
54            Yaris Hybrid, Yaris Hybrid 175/65R15                         A02) bis A10)
              Sport                      A93a)                             BF1) EB1)
              (5-türige
              Ausführungen, mit 17Zoll 185/60R15
              Serienräder)               A93a)

                                        195/55R15
                                        A93)

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        215/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        225/50R15
                                        A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

E76)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Advics mit belüfteter Scheibe Ø275x25 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 175/70R14,
     185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
       zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
       diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
          Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
       • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
          Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-I0-104
Anlage-Nr. :                13g
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 13g mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2022