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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-G0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R5604
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R5604.33
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                      615 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1894 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm         ZP40364     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP40353     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-G0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra            175/60R15                         A01) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww.                                      BF1) E44b) K44)
                auch 165/70R14)         185/55R15

                                        195/50R15
                                        K03)

                                        195/55R15
                                        K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra            175/60R15                         A02) bis A10)
                (Serie 185/50R16 ww.                                      BF1) E44a)
                auch 175/60R15,         185/55R15
                165/70R14)
                                        195/50R15
                                        A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63       Nissan Micra, Micra     175/65R15                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                    BF1) E44)
                (Serie 175/65R16 ww.    175/65R15 M+S
                auch 185/50R16)
                                        185/55R15

                                        185/60R15

                                        195/55R15
                                        A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                            e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81       Nissan Micra, Micra     175/60R15                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                    BF1) E44b)
                (Serie 175/60R15 ww.    185/55R15
                auch 185/50R16)
                                        195/50R15
                                        A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-G0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                           e13*2007/46*1111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Micra           165/60R15                         A02) bis A10)
                (5-türig)              A93) N175)                        BF2) EF0)

                                        165/65R15
                                        A93) G8N) N175)

                                        175/60R15
                                        A93)

                                        175/65R15
                                        A93a) G3T)

                                        185/55R15
                                        A93)

                                        185/60R15
                                        A93a) G3T)

                                        195/50R15
                                        A93)

                                        195/55R15
                                        G8N)

                                        205/50R15
                                        A01) K03)

                                        205/55R15
                                        A01) G3T) K03)

                                        215/50R15
                                        A01) G8N) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49920 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000806-G0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5604


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                           e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74       Nissan Micra           185/60R15                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1) EF0)

                                        185/65R15
                                        A93)

                                        195/60R15
                                        A93)

                                        205/55R15
                                        A93a)

                                        205/60R15

                                        215/55R15

                                        225/50R15
                                        A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP40353
       Anzugsmoment: 110 Nm

E44)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
       auch 175/65R15 ausgerüstet sind.

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
      auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.

E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww.
      auch 185/50R16 ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15,
     185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K44)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
       Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei
       Fahrzeugen, die werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder bei
       denen diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) genehmigt ist.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 21b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2020