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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-F0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R5605
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R5605.27
Radausführungskennz.:                                   56R5605.27
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                      710 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2115 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      ZP50792     170 Nm
                Schaftlänge 35 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-F0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                           e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Alhambra          195/65R15                            A02) bis A10)
                                       N205)                                A93) BF1) EF0)

                                         195/65R15 M+S

                                         195/65R15C
                                         N205)

                                         195/65R15C M+S

                                         205/60R15

                                         205/65R15
                                         G6L)

                                         205/65R15C
                                         A01) K49)

                                         215/60R15

                                         225/55R15
                                         T92)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                               e9*2001/116*0050*..
5PN                              e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118      Seat Altea, Altea XL,     195/65R15                         A02) bis A10)
                Toledo                    A93) N205)                        BF2) EF0)
                (außer Freetrack)
                                          195/65R15 M+S
                                          A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15

                                         225/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-F0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                               e9*2001/116*0052*..
1PN                              e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118      Seat Leon                 195/65R15                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         A93)                                BF2) EF0)
                kleinster
                Sommerbereifung           205/60R15
                195/.. oder 205/..)       A93)

                                          215/60R15

                                          225/55R15


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                   195/60R15                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a)                               BF2) E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-              195/65R15
                Hinterachse)                A93)

                                          205/60R15
                                          A93a)

                                          215/55R15

                                          215/60R15

                                          225/55R15


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                 e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 110      Seat Leon                   195/60R15                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a)                               BF2) E62) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/65R15
                                            A93)

                                          205/60R15
                                          A93a)

                                          215/55R15

                                          215/60R15

                                          225/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-F0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85       Seat Leon, Leon         195/60R15                         A02) bis A10)
                Sportstourer            A93)                              BF3) E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-          195/65R15
                Hinterachse)            A93)

                                        195/70R15
                                        A01) G01)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        205/65R15
                                        G1C)

                                        215/55R15
                                        A93)

                                        215/60R15
                                        A93a)

                                        225/55R15
                                        A93a)

                                        225/60R15
                                        G1C)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 170 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000807-F0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R5605


E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
       komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
       anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
       Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2021