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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      56R6654
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             56R6654.050
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      65,03 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2065 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oderMarke      : Citroen (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZPS4X3025 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, H*****, K,
L*****, N, R 4HP, R 4HR, R
4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R
6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, S, S*****,
SH, SH****, U, U*****

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2 / 10                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
7                                       e2*2001/116*0366*..
7*****                                  e2*2001/116*0366*..
7                                       e2*2007/46*0002*..
B9                                      N129
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88              Citroen Berlingo          195/55R16                         A02) bis A10)
                                                 A93)GA9)N205)T91)                 E55)ER1)

                                                 195/60R16
                                                 N205)

                                                 205/55R16

                                                 205/60R16
                                                 GC5)

                                                 215/55R16
                                                 GC6)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
F                                     e11*2001/116*0351*..
F HFX                                 e11*2007/46*0087*..
F KFU                                 e2*2001/116*0289*..
F 8HZ                                 e2*2001/116*0317*..
F 9HX                                 e2*2001/116*0318*..
F 9HZ                                 e2*2001/116*0329*..
F HFX                                 e2*98/14*0256*..
F KFV                                 e2*98/14*0257*..
F NFU                                 e2*98/14*0258*..
F 8HX                                 e2*98/14*0259*..
F 8HY                                 e2*98/14*0261*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80              Citroen C3               185/50R16                          A02) bis A10)
                                                G9Z)

                                                 195/45R16

                                                 205/45R16




Typ:                             H*****
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Citroen C3 Pluriel          195/50R16                                A01) bis A10)K31)

e2*2001/116*0266*15E   850/820                                                     4/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                               e2*2001/116*0371*..
SH****                           e2*2001/116*0371*..
SH                               e2*2007/46*0110*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Citroen C3 Picasso        195/50R16                          A02) bis A10)

                                           195/55R16

                                           205/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S                               e11*2007/46*0113*..
S                               e2*2007/46*0003*..
S*****                          e2*2007/46*0003*..
S                               e2*2007/46*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121      Citroen C3, DS3          185/55R16                           A02) bis A10)
                                         N195)                               E82)EF0)

                                           195/50R16

                                           195/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                           e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130      Citroen C4                 205/55R16                         A02) bis A10)
                (Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215)
                Gang-Getriebe)
                                           205/55R16 M+S
                                           A93)

                                           215/50R16

                                           215/55R16
                                           GA8)

                                           225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L*****                          e2*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103      Citroen C4               205/55R16                         A02) bis A10)
                (Nur Ausführungen mit 6-
                Gang-Getriebe)           215/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2007/46*0040*..
N                              e2*2007/46*0079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 96       Citroen C4              195/55R16                          A02) bis A10)
                                        A93)                               EF0)

                                          195/60R16
                                          A93)

                                          205/55R16
                                          A93)

                                          215/50R16
                                          A01)A93a)K04)

                                          215/55R16
                                          A01)A93a)G01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K04)K16)

                                          235/50R16
                                          A01)G01)K03)K04)K16)K26)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
U                                e11*2001/116*0344*..
U*****                           e2*2001/116*0345*..
U                                e2*2007/46*0061*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Citroen C4 Picasso        205/55R16                         A02) bis A10)
                                          N215)                             EF0)

                                                          205/60R16
                                                          N215)

                                                          215/55R16




Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ                           e2*2001/116*0303*..
R RFJ                           e2*2001/116*0304*..
R 9HZ                           e2*2001/116*0305*..
R RHR                           e2*2001/116*0306*..
R 4HX                           e2*2001/116*0307*..
R XFU                           e2*2001/116*0308*..
R RHL                           e2*2001/116*0315*..
R 6FY                           e2*2001/116*0334*..
R 9HY                           e2*2001/116*0335*..
R 4HT                           e2*2001/116*0347*..
R 4HP                           e2*2001/116*0348*..
R 4HS                           e2*2001/116*0353*..
R 4HR                           e2*2001/116*0354*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 152     Citroen C5 Limousine,    215/55R16                          A02) bis A10)
                C5 Kombi

                1200/1130(0) | Bei 152kW : 1165/1100(0)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typen:                          ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ                           e2*98/14*0215*..
D RFN                           e2*98/14*0216*..
D RLZ                           e2*98/14*0217*..
D XFX                           e2*98/14*0218*..
D RHY                           e2*98/14*0219*..
D RHZ                           e2*98/14*0220*..
D 4HX                           e2*98/14*0221*..
D RHS                           e2*98/14*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103     Citroen C5 Lim.           205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                            B28)
                                          215/55R16
                                          E05)
152             Citroen C5 Lim., Kombi    215/55R16

66 bis 103      Citroen C5 Kombi
                1140/1100(1100)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K                              e2*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Citroen DS5             215/55R16                           A02) bis A10)
                                        A93)                                EF0)

                                          215/60R16
                                          A93)

                                          225/55R16
                                          A93)

                                          225/60R16
                                          A01)G01)

                                          235/50R16
                                          A93)

                                          235/55R16
                                          A93a)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


B28)     An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein
         Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung
         muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht
         werden.

E05)     Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
         eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
         Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
         Fahrzeuges zugelassen ist.

E55)     Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

E82)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante
        (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
       - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
       - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B'
          oder 'C'
       - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'

EF0)     Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
         der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
         Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
         Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)     Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
         Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
         Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
         Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
         Fahrzeugpapieren).
         Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
         Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
         des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
         StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
         Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
         werden.

G9Z)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
         185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

GA8)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
         215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


GA9)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

GC5)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
        195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC6)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
        195/70R15C, 205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min.
        einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K31)    Um ein Anstreifen der Reifeninnenflanken zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass die
        Kunststoffverkleidungen der Radhäuser an den Innenkotflügeln anliegen. Dies kann
        entweder durch Erwärmen und Nachrichten der Kunststoffverkleidungen oder durch
        zusätzliche Befestigung mittels Blechtreibschraube vorgenommen werden.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017




RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx