Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6654.050
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 26 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,03 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2065 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oderMarke : Citroen (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm
RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F
8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F
KFU, F KFV, F NFU, H*****, K,
L*****, N, R 4HP, R 4HR, R
4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R
6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R
RHL, R RHR, R XFU, S, S*****,
SH, SH****, U, U*****
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0366*..
7***** e2*2001/116*0366*..
7 e2*2007/46*0002*..
B9 N129
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Citroen Berlingo 195/55R16 A02) bis A10)
A93)GA9)N205)T91) E55)ER1)
195/60R16
N205)
205/55R16
205/60R16
GC5)
215/55R16
GC6)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e11*2001/116*0351*..
F HFX e11*2007/46*0087*..
F KFU e2*2001/116*0289*..
F 8HZ e2*2001/116*0317*..
F 9HX e2*2001/116*0318*..
F 9HZ e2*2001/116*0329*..
F HFX e2*98/14*0256*..
F KFV e2*98/14*0257*..
F NFU e2*98/14*0258*..
F 8HX e2*98/14*0259*..
F 8HY e2*98/14*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 80 Citroen C3 185/50R16 A02) bis A10)
G9Z)
195/45R16
205/45R16
Typ: H*****
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0266*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Citroen C3 Pluriel 195/50R16 A01) bis A10)K31)
e2*2001/116*0266*15E 850/820 4/108/65
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Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e2*2001/116*0371*..
SH**** e2*2001/116*0371*..
SH e2*2007/46*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Citroen C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10)
195/55R16
205/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S e11*2007/46*0113*..
S e2*2007/46*0003*..
S***** e2*2007/46*0003*..
S e2*2007/46*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 121 Citroen C3, DS3 185/55R16 A02) bis A10)
N195) E82)EF0)
195/50R16
195/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 130 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10)
(Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215)
Gang-Getriebe)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
215/55R16
GA8)
225/50R16
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Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L***** e2*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10)
(Nur Ausführungen mit 6-
Gang-Getriebe) 215/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2007/46*0040*..
N e2*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 96 Citroen C4 195/55R16 A02) bis A10)
A93) EF0)
195/60R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01)A93a)K04)
215/55R16
A01)A93a)G01)K04)
225/50R16
A01)K04)K16)
235/50R16
A01)G01)K03)K04)K16)K26)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e11*2001/116*0344*..
U***** e2*2001/116*0345*..
U e2*2007/46*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10)
N215) EF0)
205/60R16
N215)
215/55R16
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
R 6FZ e2*2001/116*0303*..
R RFJ e2*2001/116*0304*..
R 9HZ e2*2001/116*0305*..
R RHR e2*2001/116*0306*..
R 4HX e2*2001/116*0307*..
R XFU e2*2001/116*0308*..
R RHL e2*2001/116*0315*..
R 6FY e2*2001/116*0334*..
R 9HY e2*2001/116*0335*..
R 4HT e2*2001/116*0347*..
R 4HP e2*2001/116*0348*..
R 4HS e2*2001/116*0353*..
R 4HR e2*2001/116*0354*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 152 Citroen C5 Limousine, 215/55R16 A02) bis A10)
C5 Kombi
1200/1130(0) | Bei 152kW : 1165/1100(0)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
D 6FZ e2*98/14*0215*..
D RFN e2*98/14*0216*..
D RLZ e2*98/14*0217*..
D XFX e2*98/14*0218*..
D RHY e2*98/14*0219*..
D RHZ e2*98/14*0220*..
D 4HX e2*98/14*0221*..
D RHS e2*98/14*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Citroen C5 Lim. 205/55R16 A02) bis A10)
B28)
215/55R16
E05)
152 Citroen C5 Lim., Kombi 215/55R16
66 bis 103 Citroen C5 Kombi
1140/1100(1100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K e2*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Citroen DS5 215/55R16 A02) bis A10)
A93) EF0)
215/60R16
A93)
225/55R16
A93)
225/60R16
A01)G01)
235/50R16
A93)
235/55R16
A93a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein
Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung
muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht
werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante
(Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R'
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B'
oder 'C'
- bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C'
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G9Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
GA9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GC6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um ein Anstreifen der Reifeninnenflanken zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass die
Kunststoffverkleidungen der Radhäuser an den Innenkotflügeln anliegen. Dies kann
entweder durch Erwärmen und Nachrichten der Kunststoffverkleidungen oder durch
zusätzliche Befestigung mittels Blechtreibschraube vorgenommen werden.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017
RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx