Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.050 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 26 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,03 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oderMarke : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, D M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV, F NFU, H*****, K, L*****, N, R 4HP, R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, S, S*****, SH, SH****, U, U***** RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0366*.. 7***** e2*2001/116*0366*.. 7 e2*2007/46*0002*.. B9 N129 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Citroen Berlingo 195/55R16 A02) bis A10) A93)GA9)N205)T91) E55)ER1) 195/60R16 N205) 205/55R16 205/60R16 GC5) 215/55R16 GC6) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e11*2001/116*0351*.. F HFX e11*2007/46*0087*.. F KFU e2*2001/116*0289*.. F 8HZ e2*2001/116*0317*.. F 9HX e2*2001/116*0318*.. F 9HZ e2*2001/116*0329*.. F HFX e2*98/14*0256*.. F KFV e2*98/14*0257*.. F NFU e2*98/14*0258*.. F 8HX e2*98/14*0259*.. F 8HY e2*98/14*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 80 Citroen C3 185/50R16 A02) bis A10) G9Z) 195/45R16 205/45R16 Typ: H***** ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0266*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Citroen C3 Pluriel 195/50R16 A01) bis A10)K31) e2*2001/116*0266*15E 850/820 4/108/65 RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e2*2001/116*0371*.. SH**** e2*2001/116*0371*.. SH e2*2007/46*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Citroen C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10) 195/55R16 205/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e11*2007/46*0113*.. S e2*2007/46*0003*.. S***** e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 121 Citroen C3, DS3 185/55R16 A02) bis A10) N195) E82)EF0) 195/50R16 195/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 130 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10) (Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215) Gang-Getriebe) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 215/55R16 GA8) 225/50R16 RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10) (Nur Ausführungen mit 6- Gang-Getriebe) 215/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. N e2*2007/46*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 96 Citroen C4 195/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 195/60R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A01)A93a)K04) 215/55R16 A01)A93a)G01)K04) 225/50R16 A01)K04)K16) 235/50R16 A01)G01)K03)K04)K16)K26) RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e11*2001/116*0344*.. U***** e2*2001/116*0345*.. U e2*2007/46*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10) N215) EF0) 205/60R16 N215) 215/55R16 Typen: ABE / EG-Genehmigung: R 6FZ e2*2001/116*0303*.. R RFJ e2*2001/116*0304*.. R 9HZ e2*2001/116*0305*.. R RHR e2*2001/116*0306*.. R 4HX e2*2001/116*0307*.. R XFU e2*2001/116*0308*.. R RHL e2*2001/116*0315*.. R 6FY e2*2001/116*0334*.. R 9HY e2*2001/116*0335*.. R 4HT e2*2001/116*0347*.. R 4HP e2*2001/116*0348*.. R 4HS e2*2001/116*0353*.. R 4HR e2*2001/116*0354*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 152 Citroen C5 Limousine, 215/55R16 A02) bis A10) C5 Kombi 1200/1130(0) | Bei 152kW : 1165/1100(0) RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typen: ABE / EG-Genehmigung: D 6FZ e2*98/14*0215*.. D RFN e2*98/14*0216*.. D RLZ e2*98/14*0217*.. D XFX e2*98/14*0218*.. D RHY e2*98/14*0219*.. D RHZ e2*98/14*0220*.. D 4HX e2*98/14*0221*.. D RHS e2*98/14*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Citroen C5 Lim. 205/55R16 A02) bis A10) B28) 215/55R16 E05) 152 Citroen C5 Lim., Kombi 215/55R16 66 bis 103 Citroen C5 Kombi 1140/1100(1100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K e2*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Citroen DS5 215/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/60R16 A93) 225/55R16 A93) 225/60R16 A01)G01) 235/50R16 A93) 235/55R16 A93a) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgen Anfangsbuchstaben der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0060*.. : die Variante beginnt mit 'N' oder 'R' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*.. : die Variante beginnt mit 'A' oder 'B' oder 'C' - bei EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0113*.. : die Variante beginnt mit 'C' EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G9Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 GA9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um ein Anstreifen der Reifeninnenflanken zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass die Kunststoffverkleidungen der Radhäuser an den Innenkotflügeln anliegen. Dies kann entweder durch Erwärmen und Nachrichten der Kunststoffverkleidungen oder durch zusätzliche Befestigung mittels Blechtreibschraube vorgenommen werden. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017 RA-000784-C0-104-04~CI-4-108-65-ET26_56R6654.docx