Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6654.050
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 26 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,03 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2065 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)
RA-000784-C0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
2 8HX, 2 8HZ, 2 9HY, 2 9HZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm
2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
2 KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ,
2 RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY,
2 WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3 9HV,
3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU,
3 KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK,
3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY,
4, 4*****, 7, 7*****, B9, W,
W*****, C, K*****
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K***** e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Peugeot 1007 185/50R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/45R16
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*..
2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*..
2 HFY e2*93/81*0169*..
2 KFX e2*93/81*0170*..
2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*..
2 RFR e2*93/81*0172*..
2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*..
2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*..
2 HFX e2*98/14*0212*..
2 KFW e2*98/14*0237*..
2 NFU e2*98/14*0238*..
2 8HX e2*98/14*0250*..
2 KFU e2*2001/116*0291*..
2 9HZ e2*2001/116*0310*..
2 8HZ e2*2001/116*0311*..
2 9HY e2*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 99 Peugeot 206 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
E05)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ: 2 RFN
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0239*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Peugeot 206 195/45R16 A02) bis A10)
E05)
205/45R16
4/108/65.0
Typ: 2 RFK
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Peugeot 206 RC 205/45R16 A02) bis A10)
4/108/65.0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e11*2001/116*0352*..
W***** e2*2001/116*0340*..
W e2*2007/46*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 185/55R16 A02) bis A10)
N195)
185/60R16
G7E)N195)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
G7E)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
C e2*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115 Peugeot 208 185/55R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türer) N195) EF0)
195/50R16
195/55R16
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 RHR e2*2001/116*0235*..
3 KFW e2*98/14*0242*..
3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*..
3 RFN e2*98/14*0244*..
3 RHY e2*98/14*0245*..
3 8HZ e2*98/14*0251*..
3 RHS e2*98/14*0252*..
3 9HZ e2*2001/116*0287*..
3 KFU e2*2001/116*0288*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
3 9HY e2*2001/116*0299*..
3 9HX e2*2001/116*0301*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
3 9HV e2*2001/116*0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 130 Peugeot 307, 307 SW, 307 205/55R16 A02) bis A10)E20)
Break A93a)
1100/1065(1105) 4/108/65.0
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3 RHR e2*2001/116*0235*..
3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*..
3 RFN e2*98/14*0244*..
3 RFK e2*2001/116*0290*..
3 RFJ e2*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 130 Peugeot 307 CC 205/55R16 A02) bis A10)
A93a)
1100/970(0) 4/108/65.0
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e2*2001/116*0362*..
4***** e2*2001/116*0362*..
4 e2*2007/46*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot 308 195/55R16 A02) bis A10)
EF0)
195/60R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
215/55R16
G6W)
225/50R16
235/50R16
A01)G6W)K88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0365*..
7***** e2*2001/116*0365*..
7 e2*2007/46*0001*..
B9 N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 88 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10)
A93)G8W)N205)T91) E55)ER1)
195/60R16
N205)
205/55R16
205/60R16
GC5)
215/55R16
GC4)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000784-C0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000784-C0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017
RA-000784-C0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx