Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.050 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 26 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,03 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 2 8HX, 2 8HZ, 2 9HY, 2 9HZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm 2 HFX, 2 HFY, 2 HFZ, 2 KFU, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 2 KFW, 2 KFX, 2 NFU, 2 NFZ, 2 RFK, 2 RFN, 2 RFR, 2 RHY, 2 WJY, 2 WJZ, 3 8HZ, 3 9HV, 3 9HX, 3 9HY, 3 9HZ, 3 KFU, 3 KFW, 3 NFU, 3 RFJ, 3 RFK, 3 RFN, 3 RHR, 3 RHS, 3 RHY, 4, 4*****, 7, 7*****, B9, W, W*****, C, K***** RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K***** e2*2001/116*0300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Peugeot 1007 185/50R16 A02) bis A10) 195/45R16 205/45R16 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 2 WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2 HFZ e2*93/81*0168*.., e2*98/14*0168*.. 2 HFY e2*93/81*0169*.. 2 KFX e2*93/81*0170*.. 2 NFZ e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2 RFR e2*93/81*0172*.. 2 WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. 2 RHY e2*93/81*0174*.., e2*98/14*0174*.. 2 HFX e2*98/14*0212*.. 2 KFW e2*98/14*0237*.. 2 NFU e2*98/14*0238*.. 2 8HX e2*98/14*0250*.. 2 KFU e2*2001/116*0291*.. 2 9HZ e2*2001/116*0310*.. 2 8HZ e2*2001/116*0311*.. 2 9HY e2*2001/116*0343*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 99 Peugeot 206 195/45R16 A02) bis A10) 205/45R16 E05) Typ: 2 RFN ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0239*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Peugeot 206 195/45R16 A02) bis A10) E05) 205/45R16 4/108/65.0 RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: 2 RFK ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Peugeot 206 RC 205/45R16 A02) bis A10) 4/108/65.0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e11*2001/116*0352*.. W***** e2*2001/116*0340*.. W e2*2007/46*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 128 Peugeot 207 185/55R16 A02) bis A10) N195) 185/60R16 G7E)N195) 195/55R16 205/50R16 205/55R16 G7E) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C e2*2007/46*0070*.. C e2*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 115 Peugeot 208 185/55R16 A02) bis A10) (3- und 5-türer) N195) EF0) 195/50R16 195/55R16 RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3 RHR e2*2001/116*0235*.. 3 KFW e2*98/14*0242*.. 3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*.. 3 RFN e2*98/14*0244*.. 3 RHY e2*98/14*0245*.. 3 8HZ e2*98/14*0251*.. 3 RHS e2*98/14*0252*.. 3 9HZ e2*2001/116*0287*.. 3 KFU e2*2001/116*0288*.. 3 RFK e2*2001/116*0290*.. 3 9HY e2*2001/116*0299*.. 3 9HX e2*2001/116*0301*.. 3 RFJ e2*2001/116*0313*.. 3 9HV e2*2001/116*0333*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 130 Peugeot 307, 307 SW, 307 205/55R16 A02) bis A10)E20) Break A93a) 1100/1065(1105) 4/108/65.0 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3 RHR e2*2001/116*0235*.. 3 NFU e2*98/14*0243*.., e2*2001/116*0243*.. 3 RFN e2*98/14*0244*.. 3 RFK e2*2001/116*0290*.. 3 RFJ e2*2001/116*0313*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 130 Peugeot 307 CC 205/55R16 A02) bis A10) A93a) 1100/970(0) 4/108/65.0 RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2001/116*0362*.. 4***** e2*2001/116*0362*.. 4 e2*2007/46*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot 308 195/55R16 A02) bis A10) EF0) 195/60R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 215/55R16 G6W) 225/50R16 235/50R16 A01)G6W)K88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0365*.. 7***** e2*2001/116*0365*.. 7 e2*2007/46*0001*.. B9 N128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10) A93)G8W)N205)T91) E55)ER1) 195/60R16 N205) 205/55R16 205/60R16 GC5) 215/55R16 GC4) RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 4a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 14.11.2017 RA-000784-D0-104-04a~PE-4-108-65-ET26_56R6654.docx