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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         56R6665
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                    RONAL
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 56R6665.48
               Radausführungskennz.:                                          56R6665.48
               Radgröße:                                                       6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               31,5 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 49613*10




               Mittenlochdurchmesser:                                          82,00 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                              730 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     125 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     120 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TG                            e4*2001/116*0099*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/60R16                                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                      235/60R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FD                              e11*2001/116*0313*..
               FDH                             e11*2001/116*0343*..
               FDH                             e11*2007/46*0225*..
               FDHG                            e11*2001/116*0361*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 105      Hyundai i30, i30CW      195/60R16                           A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93) K04)                           BF1)

                                                        205/55R16
                                                        K01) K04)

                                                        215/50R16
                                                        K01) K04)

                                                        225/50R16
                                                        K01) K21) K45)
§22 49613*10




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GDH                             e11*2007/46*0337*..
               GDH                             e11*2007/46*0338*..
               GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        195/55R16                         A01) bis A10)
                               (3-Türer, 5-Türer, Kombi) K03) N205)                        BF1)

                                                        205/55R16
                                                        K01) K02) K25) K58)

                                                        215/50R16
                                                        K01) K02)

                                                        225/50R16
                                                        K01) K02) K25) K28) K58)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                            e11*2007/46*3807*..
               PDE                            e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 118      Hyundai i30             195/55R16                         A01) bis A10)
                               (5-Türer, Kombi,        K04) N205)                        A11) BF2) E54) K01)
                               Fastback)
                                                       195/55R16 M+S
                                                       K04)

                                                       195/60R16
                                                       G7V) K04) N205)

                                                       195/60R16 M+S
                                                       G7V) K04)

                                                       205/55R16
                                                       K02) K28)
§22 49613*10




                                                       215/50R16
                                                       K02) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EL                            e11*2007/46*0104*..
               ELH                           e11*2007/46*0192*..
               LM                            e11*2007/46*0128*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Hyundai IX35          215/65R16                           A01) bis A10)
                                                                                         BF1) EF0) K01)
                                                       215/70R16

                                                       225/65R16

                                                       235/60R16
                                                       K02)

                                                       235/65R16
                                                       K02) K52)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AE                             e4*2007/46*1157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Hyundai Ioniq           195/55R16                         A01) bis A10)
                               (Nur Fahrzeuge mit                                        A11) BF1) EF0) K01) K02)
                               Hybridantrieb)                                            N205)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                             e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      205/60R16                          A02) bis A10)
                               Hybrid                                                     A11) BF1) EB1)
                               (Frontantrieb)          205/65R16
                                                       G7U)

                                                       215/55R16
                                                       A01) K04)

                                                       215/60R16
                                                       A01) GG4) K04)

                                                       225/55R16
                                                       A01) K04)

                                                       235/50R16
                                                       A01) K01) K02)
§22 49613*10




                                                       235/55R16
                                                       A01) GG4) K01) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                              e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 146     Hyundai Kona             205/60R16                         A01) bis A10)
                               (Allradantrieb)          K04)                              A11) BF1) EB1) EF0) K01)

                                                       205/65R16
                                                       K04)

                                                       215/60R16
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 88       Hyundai Kona            205/65R16                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit          K04)                              A11) BF3) K01)
                               Verbundlenker an HA;
                               Frontantrieb)           205/70R16
                                                       K04)

                                                       215/60R16
                                                       G01) K04)

                                                       215/65R16
                                                       K04)

                                                       225/60R16
                                                       K02)

                                                       235/55R16
§22 49613*10




                                                       G01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NF                             e11*2001/116*0241*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 184     Hyundai Sonata         215/55R16                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01)
                                                       215/60R16
                                                       K15) K21)

                                                       225/55R16
                                                       K04) K15) K21)

                                                       235/50R16
                                                       K04) K15) K21)

                                                       235/55R16
                                                       K04) K15) K21)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                            e4*2001/116*0087*..
               JMG                           e11*2001/116*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Hyundai Tucson         205/65R16 M+S                     A01) bis A10)
                                                      K03)                              BF1)

                                                      205/70R16 M+S
                                                      K03)

                                                      215/65R16
                                                      K01) K04)

                                                      225/60R16
                                                      K01) K04)

                                                      235/60R16
                                                      K01) K04)
§22 49613*10




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                            e11*2007/46*2711*..
               TL                            e5*2007/46*1084*..
               TLE                           e11*2007/46*2724*..
               TLE                           e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                       e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson         215/65R16                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11) B33) BF1) EF0) K01)

                                                      215/70R16
                                                      K04)

                                                      225/65R16
                                                      K02)

                                                      235/60R16
                                                      K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG                            e11*98/14*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 145     Hyundai XG             195/60R16 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                      205/55R16

                                                      215/50R16
                                                      A01) K15) K41)

                                                      215/55R16
                                                      A01) K15) K41)

                                                      225/50R16
                                                      A01) K03) K15) K41)


               Auflagen und Hinweise
§22 49613*10




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 49613*10




                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis 57 J9LH mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18,
                      225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 49613*10




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
                        stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
                        Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
                      • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach
                        oben zu formen,
                      • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
                        Befestigungspunktes zu kürzen,
                      • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
                        Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
                        Türsicken).
§22 49613*10




               K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu
                         kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-schneiden,
                      • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
                         umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                         auszuschneiden.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
                        Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 4a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.09.2024