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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      56R6655
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             56R6655.48
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          31,50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AM, AMG, ED, EDG, EDI, JD,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50846 120 Nm
JE, JES, JESG, LD,SLS, SL,       M12x1,5
TF, YN, YNS




RA-000723-A0-104-04b~KI-5-114_3-67-ET31_5_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                e4*2001/116*0089*..
JES                               e4*2001/116*0120*..
JESG                              e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage                215/65R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterungen, N225)
                Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                            215/65R16 M+S

                                           225/60R16
                                           N235)

                                           235/60R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
JESG                             e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage              215/65R16                           A02) bis A10)
                (ohne                     A01)K01)N225)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/65R16 M+S
                                          A01)K01)

                                           225/60R16
                                           A01)K01)K04)N235)

                                           235/60R16
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
AMG                               e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                     195/60R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten G0N)N205)
                Serienreifen in 15 Zoll oder
                16 Zoll)                     205/55R16
                                             N215)

                                            205/60R16
                                            A01)G03)K51)N215)

                                            215/55R16
                                            A01)G03)K01)K04)K28)K51)N225)

                                            225/50R16
                                            A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                   195/60R16 M+S                       A02) bis A10)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen in 18 Zoll)   205/60R16 M+S
                                           A01)K51)

                                            215/55R16 M+S
                                            A01)K01)K04)K28)K51)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                             e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 149     Kia Opirus              225/60R16                              A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                            235/55R16
                                            A01)K01)

                                            235/60R16
                                            A01)G01)K01)K33)K40)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga               195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         195/60R16
                                         A01)K01)K02)

                                         205/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K02)K55)K56)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K02)K56)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                             e4*2001/116*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Pro Ceed            195/60R16                         A02) bis A10)
                (3-türer)               A01)A93)K03)K04)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K04)K48)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)K21)K33)K48)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                               e4*2001/116*0121*..
ED                               e4*2007/46*0132*..
EDG                              e11*2001/116*0339*..
EDI                              e13*2007/46*1091*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türer, Kombi)          A01)A93)K03)K04)

                                          205/55R16
                                          A01)K01)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K21)K33)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            215/70R16                           A02) bis A10)
                                        A93)

                                          225/65R16
                                          A01)A93)K03)

                                          225/70R16
                                          A01)A93)G4C)K03)

                                          235/60R16
                                          A01)A93)K01)

                                          235/65R16
                                          A01)A93)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     6 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)                          B24)

                                         205/65R16
                                         A01)K04)

                                         215/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K02)

                                         225/60R16
                                         A01)K01)K02)K25)K62)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                             e4*2007/46*0496*..
JD                             e4*2007/46*0497*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Kia Ceed                195/55R16                         A02) bis A10)
                (5türig)                A01)K01)K04)K62)N205)             B25)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K02)K62)K63)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - bel. Bremsscheibe Ø320x28 mm, 1 Kolben Faustsattel


B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mechanischer Parkbremse an Achse 2.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um-
       und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
     mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
       zu klemmen oder auszuschneiden.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                4b
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013




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