Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6665 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6665.48 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 31,5 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2270 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: KIA Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FG e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 205/60R16 A02) bis A10) BF1) 205/60R16 M+S 215/55R16 A01) K03) K04) 225/55R16 A01) K01) K04) K33) 235/50R16 A01) K01) K04) K33) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 185/55R16 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) N195) BF1) 185/60R16 N195) T86) 195/55R16 A01) K04) 195/60R16 A01) K04) 205/50R16 A01) K01) K04) 205/55R16 A01) K01) K04) 215/50R16 A01) K01) K04) 225/50R16 A01) K01) K21) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 185/55R16 A02) bis A10) (3-türer) N195) BF1) 185/60R16 N195) T86) 195/55R16 A01) K04) 195/60R16 A01) K04) 205/50R16 A01) K01) K04) 205/55R16 A01) K01) K04) K33) 215/50R16 A01) K01) K04) K33) K48) 225/50R16 A01) K01) K21) K33) K48) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 195/55R16 A01) bis A10) (3-Türer) K04) N205) BF1) K01) K62) 215/50R16 K02) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 195/55R16 A01) bis A10) (5-Türer, Kombi) K04) N205) BF1) EF0) K01) K62) 215/50R16 K02) K63) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 103 Kia Ceed, Pro Ceed 195/55R16 A01) bis A10) (5-türer Limousine, 5- K04) N205) BF1) EF0) K01) türer Coupe, Kombi) 195/60R16 G0E) K04) N205) 205/55R16 K04) 215/50R16 K02) 225/50R16 K02) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Kia Niro 205/60R16 A02) bis A10) BF1) EF0) 205/65R16 G3U) 215/55R16 A01) K01) K04) 215/60R16 A01) G3U) K01) K04) 225/55R16 A01) K01) K02) 235/50R16 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Magentis, Optima 205/60R16 A02) bis A10) BF1) EF0) 215/55R16 A01) K03) 225/55R16 A01) K01) K13) K22) 235/50R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 149 Kia Opirus 225/60R16 A01) bis A10) BF1) K01) 235/55R16 235/60R16 G01) K33) K40) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 205/60R16 A01) bis A10) K04) B24) BF1) EB1) 205/65R16 K04) 215/60R16 K01) K04) 225/55R16 K01) K02) 225/60R16 K01) K02) K25) K62) 235/55R16 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 132 Kia Optima, Optima 215/60R16 A01) bis A10) Sportswagon BF1) EB3) EF0) K01) K02) 225/55R16 235/55R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 195/60R16 A02) bis A10) GF6) N205) BF1) 205/55R16 N215) 205/60R16 A01) G03) K51) N215) 215/55R16 A01) G03) K01) K04) K28) K51) N225) 225/50R16 A01) K01) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 113 Kia Soul 205/60R16 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) BF1) EB2) EF0) K04) 205/65R16 215/55R16 215/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 113 Kia Soul 205/60R16 A01) bis A10) (ohne BF1) EB2) EF0) K04) Serienverbreiterung) 205/65R16 215/55R16 K01) 215/60R16 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PSEV e9*2007/46*6160*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 25 bis 81 Kia Soul EV 205/60R16 A02) bis A10) BF1) 215/55R16 A01) K01) K04) 225/55R16 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (mit N225) BF1) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1840 mm) 215/65R16 M+S 225/60R16 N235) 235/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A01) bis A10) (ohne N225) BF1) K01) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/65R16 M+S 225/60R16 K04) N235) 235/60R16 K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 215/70R16 A02) bis A10) (bis Modell 2013) A93) BF1) E46) E47) 225/65R16 A01) A93) K03) 225/70R16 A01) G4C) K03) 235/60R16 A01) A93) K01) 235/65R16 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (ab Modell 2014) BF1) E46) E47a) 215/70R16 225/65R16 225/70R16 G4C) 235/60R16 A01) K03) K04) 235/65R16 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QLE e11*2007/46*3144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 215/65R16 A01) bis A10) B26) BF1) EF0) K01) 215/70R16 225/65R16 K02) 235/60R16 K02) 235/65R16 K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 10 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : • bel. Bremsscheibe Ø320x28 mm, 1 Kolben Faustsattel B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 120 Nm E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Frontantrieb, die am Querlenker der Hinterachse (im Bereich Felgenhorn) mit einem Tilgungsgewicht ausgestattet sind. E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05 • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09 E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Kia Hyundai MONDO BC140135 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. KIA Hyundai MOBIS 57 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai Kia 563 mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis 566 Hyundai Kia mit belüfteter Scheibe Ø300x11 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 11 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 12 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO Nr. : RA-000791-E0-104 Anlage-Nr. : 4b Seite : 13 / 13 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 4b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 06.02.2019