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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   56R6655
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           56R6655.48
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        31,50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
JZ, Z                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50879 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50873 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, N205)                             EF0)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 195/65R15     205/55R16
                oder 205/55R16 oder
                205/50R17)                 215/50R16

                                           215/55R16
                                           A01)G1D)K77)K78)

                                           225/50R16
                                           A01)K04)K28)K77)K78)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe,                                   EF0)
                Kombi, Ausführungen mit 205/60R16
                Serienreifen 205/65R15     A01)K78)
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)                 215/55R16
                                           A01)K77)K78)

                                           225/50R16
                                           A01)K04)K28)K77)K78)

                                           225/55R16
                                           A01)K04)K28)K77)K78)K79)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          205/60R16                           A02) bis A10)
                                         A01)K04)K84)                        EF0)

                                           215/55R16
                                           A01)K04)K84)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103      Renault Laguna             195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                           E62)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten 205/60R16
                Serienreifen 195/.. oder
                205/..)                    215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           225/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                               e2*2001/116*0379*..
JZ                               e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Scenic, Grand     195/60R16                         A02) bis A10)
                Scenic                    N205)                             EF0)

                                          195/65R16
                                          G6S)N205)

                                          205/55R16

                                          205/60R16
                                          G6R)

                                          215/55R16
                                          G6R)

                                          215/60R16
                                          A01)G6S)K64)

                                          225/50R16
                                          A01)K04)

                                          225/55R16
                                          A01)G6R)K04)K64)

                                          235/50R16
                                          A01)G6R)K04)K64)

                                          235/55R16
                                          A01)G6S)K04)K64)K82)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.




RA-000723-A0-104-03a~RE-5-114_3-66-ET31_5_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
     befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um
     5 mm nach außen aufzuweiten.

K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
     nach außen aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013




RA-000723-A0-104-03a~RE-5-114_3-66-ET31_5_56R6655.docx