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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    1/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R6654.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2065 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
EG2, EH6, EJ6, EJ8, EJ9, EK1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40333 110 Nm
EK3, EK4, EM2, EP1, EP2,      M12x1,5
EP4, EU5, EU6, EU7, EU8,
EU9, GD1, GD5, GE2, GE3,
GE6, GG1, GG2, GG3, GG5,
GG6, GP1, GK, MA8, MA9,
MB1, MB2, MB3, MB4, MB7,
MB8, MB9, MC1, MC3

RA-000784-C0-104-08b~HO-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    2/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
EG2                                 G069
EG2                                 e6*93/81*0017*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118                 Honda CRX                195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                K13)K51)
                                               205/45R16

                                                                                4/100//56



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
EH6                                 G070
EH6                                 e6*93/81*0016*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92                  Honda CRX                195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                K13)K51)
                                               205/45R16

                                                                                4/100//56



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
MA8                                 G916
MA8                                 e11*93/81*0018*..
MA9                                 G917
MA9                                 e11*93/81*0022*..
MB1                                 G918
MB1                                 e11*93/81*0023*..
MB2                                 e11*96/27*0067*..
MB3                                 e11*96/27*0068*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93           Honda Civic             195/45R16                          A02) bis A10)

                                               205/45R16
                                               A01)K01)K16)
                                                                                4/100//56



Typ:                         MB4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Honda Civic              195/45R16                                A02) bis A10)

                                               205/45R16
                                               A01)G01)K01)K16)

e11*96/27*0069*02E                                                              4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    3/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                         MB7
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 77    Honda Civic              205/45R16                                A01) bis A10)
                                       G01)                                     K01)K16)


e11*96/27*0069*01E                                                              4/100//56



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
EJ9                                 e6*93/81*0006*..
EK3                                 e6*93/81*0007*..
EK1                                 e6*93/81*0008*..
EJ6                                 e6*93/81*0013*..
EJ8                                 e6*93/81*0014*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92           Honda Civic              195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                K16)
                                               205/45R16
                                               A01)G01)
                                                                                4/100//56



Typ:                            EK4
ABE / EG-Genehmigung:           e6*93/81*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118          Honda Civic v-tec           205/45R16                             A01) bis A10)
                                                                                K16)

e6*93/81*0009*02E                                                               4/100//56



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
MB8                                  e11*96/79*0087*..
MB9                                  e11*96/79*0088*.. , e11*98/14*0088*..
MC1                                  e11*96/79*0089*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92           Honda Civic Aerodeck     195/45R16                         A02) bis A10)

                                               205/45R16
                                               A01)G01)K01)K16)
                                                                                4/100//56



Typ:                          MC3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*96/79*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 77    Honda Civic Aerodeck      205/45R16                               A01) bis A10)
                                                                                K01)K16)

e6*96/79*0091*01E                                                               4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    4/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
EU5                               e11*98/14*0158*..
EU6                               e11*98/14*0159*..
EU7                               e11*98/14*0160*..
EU8                               e11*98/14*0161*..
EU9                               e11*98/14*0189*..
EP1                               e11*98/14*0173*..
EP2                               e11*98/14*0174*..
EP4                               e11*98/14*0188*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81         Honda Civic             205/50R16                          A02) bis A10)


                                                                              4/100//56


Typ:                         EM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 92    Civic Coupe              205/50R16                              A02) bis A10)


e6*98/14*0080*00   830/800                                                    4/100/56,1



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
GD5                               e6*98/14*0087*..
GD1                               e6*98/14*0088*..
GE2                               e6*2001/116*0101*..
GE3                               e6*2001/116*0102*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 61         Honda Jazz               195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                              K41)
                                             205/45R16
                                             K26)
                   800/730                                                    4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    5/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6                             e6*2001/116*0126*..
GE6                             e6*2007/46*0011*..
GG1                             e6*2001/116*0125*..
GG1                             e6*2007/46*0010*..
GG2                             e6*2001/116*0127*..
GG2                             e6*2007/46*0015*..
GG3                             e6*2001/116*0128*..
GG3                             e6*2007/46*0016*..
GG5                             e6*2001/116*0131*..
GG5                             e6*2007/46*0013*..
GG6                             e6*2001/116*0132*..
GG6                             e6*2007/46*0014*..
GP1                             e6*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73       Honda Jazz, Jazz Hybrid 175/55R16                            A02) bis A10)
                                         A01)G3S)K01)K04)K12)K54)M00)N185)

                                         185/50R16
                                         A01)G3S)K01)K04)K12)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K12)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GK                             e6*2007/46*0162*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75              Honda Jazz              185/50R16                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K57)

                                         195/50R16
                                         A01)K01)K04)K15)K23)K57)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K57)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000784-C0-104-08b~HO-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
         der Radmitte um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen,
     - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
         mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
         Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.


RA-000784-C0-104-08b~HO-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K51) An Achse 1 ist die Befestigungsniete des Kunststoffinnenkotflügels oberhalb der Radmitte
     zu entfernen.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
         Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu
         entfernen,
     - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


DDie Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016




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