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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6654
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R6654.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2065 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
DC                                bis e11*98/14*0132*03                       ZP40335 110 Nm
                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                  M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                  ab e11*98/14*0132*04                          ZP40345 110 Nm
                                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                  M12x1,5
DE, BA, BAG, UB                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40345 110 Nm
                                  M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                           DC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 72    Kia Rio                    195/40R16                               A01) bis A10)
              (bis e11*98/14*0132*03)                                            K15)
                                         195/45R16
 60 bis 71    Kia Rio                    195/45R16                               A01) bis A10)
              (ab e11*98/14*0132*04, ab                                          K15)
              Modelljahr 2003)

e11*98/14*0132*06E     820/835                                                   4/100/54



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 45 bis 55    Picanto                 195/40R16                                  A01) bis A10)
                                                                                 K01)K04)K13)K15)

e4*2001/116*0085*15    840/740(0)                                                4/100/54



Typ:                         BAG
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 45 bis 48    Picanto LPG             195/40R16                                  A01) bis A10)
                                                                                 K01)K04)K13)K15)

e11*2001/116*0328*03   720/710(0)                                                4/100/54



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                    e4*2001/116*0093*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 82              Kia Rio                 185/50R16                         A02) bis A10)
                                               A01)K01)K04)

                                                195/45R16
                                                A01)K03)K04)

                                                195/50R16
                                                A01)K01)K04)

                                                205/45R16
                                                A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UB                             e11*2007/46*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80       Kia Rio                 185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         195/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         205/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)K61)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K61) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind um 10 mm aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist eng an das Radhaus zu kleben.


Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.10.2014




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