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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6654
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R6654.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2065 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
FA,FB                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000784-C0-104-08c~KI-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    2/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                            FA
ABE / EG-Genehmigung:           G485; e13*95/54*0021*.., e13*96/27*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 82    Kia Sephia                 195/45R16                           A01) bis A10)
              (4-türig Stufenheck,                                           K03a)K46)
               4-türig Schrägheck)       205/45R16
                                         G01)
e13*96/27*0021*03E   860/860 | 860/860                                       4/100/56



Typ:                            FB
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 84    Kia Shuma, Shuma II         195/45R16                          A01) bis A10)
              (4-türig Stufenheck,                                           K34)
               4-türig Schrägheck)        205/45R16

e4*96/27*0024*11     870/900                                                 4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000784-C0-104-08c~KI-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     Stufenheck :
     - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
        kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
     Schrägheck:
     - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen
        Sicke im hinteren Radhausblech umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger bis zur Oberkante der
        Seitenschutzleiste auf eine Restbreite von ca. 13 bis 15 mm zu kürzen oder nach
        oben zu formen. Im Bereich über dem hinteren Stoßfänger ist die Radhauskante auf
        Restdicke von 10 mm zu kürzen,
     - die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs
        zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen,
     - die Radlaufkante des hinteren Stoßfängers ist auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu
        kürzen,
     - der Schmutzfänger ist entsprechend der gekürzten Stoßfängerkante zu kürzen,
     - es ist auf fachgerechte Befestigung des Handbremsseils (an Achse 2) im Bereich des
        Felgenhorns zu achten. Ggf. ist die Halteklammer zu richten.


Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.10.2014




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