Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 8c Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.03 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FA,FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000784-D0-104-08c~KI-4-100-56-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 8c Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: G485; e13*95/54*0021*.., e13*96/27*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 82 Kia Sephia 195/45R16 A01) bis A10) (4-türig Stufenheck, K03a)K46) 4-türig Schrägheck) 205/45R16 G01) e13*96/27*0021*03E 860/860 | 860/860 4/100/56 Typ: FB ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 84 Kia Shuma, Shuma II 195/45R16 A01) bis A10) (4-türig Stufenheck, K34) 4-türig Schrägheck) 205/45R16 e4*96/27*0024*11 870/900 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000784-D0-104-08c~KI-4-100-56-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 8c Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: Stufenheck : - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. Schrägheck: - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke im hinteren Radhausblech umzulegen. RA-000784-D0-104-08c~KI-4-100-56-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-D0-104 Anlage-Nr. : 8c Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger bis zur Oberkante der Seitenschutzleiste auf eine Restbreite von ca. 13 bis 15 mm zu kürzen oder nach oben zu formen. Im Bereich über dem hinteren Stoßfänger ist die Radhauskante auf Restdicke von 10 mm zu kürzen, - die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen, - die Radlaufkante des hinteren Stoßfängers ist auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - der Schmutzfänger ist entsprechend der gekürzten Stoßfängerkante zu kürzen, - es ist auf fachgerechte Befestigung des Handbremsseils (an Achse 2) im Bereich des Felgenhorns zu achten. Ggf. ist die Halteklammer zu richten. Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.10.2014 RA-000784-D0-104-08c~KI-4-100-56-ET35_56R6654.docx