Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6654.03
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2065 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
DE1, DEE, DJ1, EC, NA, NB, M12x1,5
NBD, ND
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ: BG
ABE / EG-Genehmigung: F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 94 Mazda 323 205/45R16 A01) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck) K04)K14)K46)
41 bis 94 Mazda 323 F 205/45R16 A01) bis A10)
(Fließheck) K04)K14)K46)K47)
F276/NT04E 860/820 4/100/54,1
Typ: BG8
ABE / EG-Genehmigung: F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 120 Mazda 323 4WD 205/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)K14)
F545/NT03E 920/870 4/100/54,1
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 C, 195/45R16 A01) bis A10)
Mazda 323 S, K45)K64)
Mazda 323 P 205/45R16
65 bis 84 Mazda 323 F 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
13*96/27*0023*04E 950/830 4/100/54,1
945/820
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.. , e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 195/50R16 A01) bis A10)
K31a)
205/45R16
e1*98/14*0094*07E 960/890 4/100/54,0
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 72 Mazda 323 195/50R16 A01) bis A10)
K31a)
205/45R16
e1*98/14*0181*00E 960/865 4/100/54,0
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e13*2001/116*0254*..
DE1 e13*2001/116*0255*..
DEE e13*2007/46*1070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K03)
205/45R16
A01)K03)K54)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Mazda 2 185/55R16 A02) bis A10)
A93a)
185/60R16
195/55R16
A01)K01)
205/50R16
A01)K01)
205/55R16
A01)K01)K69)
Typ: EC
ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 98 Mazda MX-3 205/45R16 A02) bis A10)
e13*96/79*0027*00 895/710 4/100/54,1
Typ: NA
ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
e2*93/81*0163*00E 620/645 4/100/54,1
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ: NB
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
A01)K03)K04)
e11*98/14*0083*05E 645/665 4/100/54,1
Typ: NBD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10)
205/45R16
A01)K03)K04)
e1*98/14*0192*01E 645/665 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ND e11*2007/46*2661*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118 Mazda MX-5 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K03) EF0)
195/55R16
A01)K03)
205/45R16
A94a)
205/50R16
A01)K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K31a) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
abzutrennen.
K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten in einem Bereich von
Oberkante hinterer Stoßfänger bis ca. 250 mm oberhalb Schwellerunterkante komplett
umzulegen.
K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.
K47) Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 40 mm
abzuschleifen. Die Befestigungslasche ist nach oben zu biegen.
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. : 7d
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen.
- die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze
K64) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
einer Länge von 30 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsnieten des Kunststoffinnenkotflügels in den Bereichen 150 mm hinter
Radmitte und 50° hinter Radmitte sind zu entfernen und die dahinterliegenden
Blechlaschen sind anzulegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45° nach hinten bis Oberkante
Stoßfänger komplett anzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zulegen,
- die Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich Oberkante Stoßfänger
und 50° hinter Radmitte sind warm einzuformen.
Die Anlage Nr. 7d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016
RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx