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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    1/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R6654.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2065 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 110 Nm
DE1, DEE, DJ1, EC, NA, NB,       M12x1,5
NBD, ND




RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                           BG
ABE / EG-Genehmigung:          F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 94    Mazda 323                205/45R16                           A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck)                                     K04)K14)K46)

 41 bis 94          Mazda 323 F          205/45R16                         A01) bis A10)
                    (Fließheck)                                            K04)K14)K46)K47)

F276/NT04E          860/820                                                4/100/54,1



Typ:                         BG8
ABE / EG-Genehmigung:        F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 120   Mazda 323 4WD              205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K14)

F545/NT03E          920/870                                                4/100/54,1



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323 C,            195/45R16                            A01) bis A10)
              Mazda 323 S,                                                 K45)K64)
              Mazda 323 P             205/45R16

 65 bis 84          Mazda 323 F          195/45R16                         A02) bis A10)

                                         205/45R16

13*96/27*0023*04E   950/830                                                4/100/54,1
                    945/820



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.. , e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                195/50R16                           A01) bis A10)
                                                                           K31a)
                                         205/45R16

e1*98/14*0094*07E   960/890                                                4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323                195/50R16                           A01) bis A10)
                                                                           K31a)
                                         205/45R16

e1*98/14*0181*00E   960/865                                                4/100/54,0


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                 e13*2001/116*0254*..
DE1                                e13*2001/116*0255*..
DEE                                e13*2007/46*1070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76           Mazda 2, Mazda 2 LPG    195/45R16                         A02) bis A10)
                                            A01)K03)

                                             205/45R16
                                             A01)K03)K54)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                                e1*2007/46*1335*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85           Mazda 2                 185/55R16                         A02) bis A10)
                                            A93a)

                                             185/60R16

                                             195/55R16
                                             A01)K01)

                                             205/50R16
                                             A01)K01)

                                             205/55R16
                                             A01)K01)K69)



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 98    Mazda MX-3               205/45R16                              A02) bis A10)


e13*96/79*0027*00   895/710                                                   4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               195/45R16                              A02) bis A10)

                                             205/45R16

e2*93/81*0163*00E   620/645                                                   4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/45R16                               A02) bis A10)

                                              205/45R16
                                              A01)K03)K04)

e11*98/14*0083*05E   645/665                                                   4/100/54,1



Typ:                         NBD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/45R16                               A02) bis A10)

                                              205/45R16
                                              A01)K03)K04)

e1*98/14*0192*01E    645/665                                                   4/100/54,1



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
ND                                  e11*2007/46*2661*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 118           Mazda MX-5              195/50R16                         A02) bis A10)
                                             A01)K03)                          EF0)

                                              195/55R16
                                              A01)K03)

                                              205/45R16
                                              A94a)

                                              205/50R16
                                              A01)K01)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K31a) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
       abzutrennen.

K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
     Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten in einem Bereich von
     Oberkante hinterer Stoßfänger bis ca. 250 mm oberhalb Schwellerunterkante komplett
     umzulegen.

K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
     der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.

K47) Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist auf einer Länge von ca. 40 mm
     abzuschleifen. Die Befestigungslasche ist nach oben zu biegen.




RA-000784-B0-104-07d~MA-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-B0-104
Anlage-Nr. :               7d
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.
     - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze




K64) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ab der Oberkante auf
     einer Länge von 30 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsnieten des Kunststoffinnenkotflügels in den Bereichen 150 mm hinter
        Radmitte und 50° hinter Radmitte sind zu entfernen und die dahinterliegenden
        Blechlaschen sind anzulegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45° nach hinten bis Oberkante
        Stoßfänger komplett anzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zulegen,
     - die Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich Oberkante Stoßfänger
        und 50° hinter Radmitte sind warm einzuformen.

Die Anlage Nr. 7d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016




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