Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49612 nach §22 StVZO Nr. : RA-000784-E0-104 Anlage-Nr. : 7d Seite : 1/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.03 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: *) 630 kg Reifenabrollumfang: 2065 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40345 110 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NB e11*96/79*0083*.., E11*98/14*0083*.. NBD e1*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10) BF1) 205/45R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49612 nach §22 StVZO Nr. : RA-000784-E0-104 Anlage-Nr. : 7d Seite : 2/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ND e11*2007/46*2661*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 118 Mazda MX-5, Mazda 195/50R16 A02) bis A10) MX-5 RF A01) K03) BF1) EF0) 195/55R16 A01) GFU) K03) 205/45R16 A94a) 205/50R16 A01) GFU) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e13*2001/116*0254*.. DE1 e13*2001/116*0255*.. DEE e13*2007/46*1070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 195/45R16 A01) bis A10) BF1) K03) 205/45R16 K54) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ1 e1*2007/46*1335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Mazda 2 185/55R16 A02) bis A10) A93a) BF1) 185/60R16 195/55R16 A01) K01) 205/50R16 A01) K01) 205/55R16 A01) K01) K69) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49612 nach §22 StVZO Nr. : RA-000784-E0-104 Anlage-Nr. : 7d Seite : 3/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49612 nach §22 StVZO Nr. : RA-000784-E0-104 Anlage-Nr. : 7d Seite : 4/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP40345 Anzugsmoment: 110 Nm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GFU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. • die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren Stoßfänger/ Heckschürze auszuschneiden s. Skizze Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49612 nach §22 StVZO Nr. : RA-000784-E0-104 Anlage-Nr. : 7d Seite : 5/5 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsnieten des Kunststoffinnenkotflügels in den Bereichen 150 mm hinter Radmitte und 50° hinter Radmitte sind zu entfernen und die dahinterliegenden Blechlaschen sind anzulegen, • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45° nach hinten bis Oberkante Stoßfänger komplett anzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zulegen, • die Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich Oberkante Stoßfänger und 50° hinter Radmitte sind warm einzuformen. Die Anlage 7d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 15.05.2019