Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6654.03
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2065 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A00, CA0, CA0W, CJ0, DA0 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
M12x1,5
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: G005
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Mitsubishi Colt, 195/45R16 A01) bis A10)
Mitsubishi Lancer K03)K04)K47)S02)
G005/NT07E 830/790 4/100/56,1
RA-000784-D0-104-08d~MI-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ: CA0W
ABE / EG-Genehmigung: G230
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Lancer 195/45R16 A01) bis A10)
Station Wagon K47)S02)
(nicht Allradfahrzeuge)
G230/NT05 830/900 4/100/56,1
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 Mitsubishi Lancer Station 195/45R16 A01) bis A10)
Wagon K47)S02)
(nicht Allradfahrzeuge)
e1*96/79*0061*01 830/900(950) 4/100/56,1
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Carisma 205/45R16 A01) bis A10)
K15)K41)K45)S04)
e4*93/81*0005*07E 900/875 4/100/56
Typ: CJ0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 76 Mitsubishi Colt, 195/45R16 A01) bis A10)
Mitsubishi Lancer K15) S02)
205/45R16
G01)K32)
e1*93/81*0031*05E 820/720 (790) 4/100/56,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A00 e1*2007/46*0951*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 59 Mitsubishi Space Star 165/50R16 A02) bis A10)
A01)K04)K16)K51)
195/40R16
A01)K03)K04)K16)K51)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000784-D0-104-08d~MI-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 300 mm vor der Radmitte bis
Oberkante Stoßfänger sind bis auf eine Restbreite von max. 5 mm umzulegen.
- die in das Radhaus weisende Ecke der vorderen Befestigungslasche des Stoßfängers
ist durch Kürzen um 20 mm anzupassen und die Befestigungsschraube nach hinten
zu versetzen.
- weiterhin muss der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich des Radhauses
entfernt werden.
K41) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus abzutrennen. Die
Befestigung des Stoßfängers erfolgt durch Kleben und/oder eine Blechschraube.
K45) Die Radhauskante des hinteren Stoßfängers ist auf einer Länge von 10 cm bis auf eine
Breite von 2 mm abzutrennen.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
gewährleisten, sind an Achse 2 die Bördelkanten über den gesamten Bereich oberhalb
der Stoßleiste umzubördeln. Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist nach oben zu
biegen. Bei der Ausführung Mitsubishi Lancer ist zusätzlich der Kunststoffspritzschutz
unterhalb der Stoßfängerbefestigung schräg abzuschneiden.
RA-000784-D0-104-08d~MI-4-100-56-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die
Befestigungsschraube zu entfernen,
- der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 8d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 21.10.2014
RA-000784-D0-104-08d~MI-4-100-56-ET35_56R6654.docx