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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    1 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R6654.03
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2065 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A-H, A-H/C, A-H/NB, A-H/SW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40356 110 Nm
Combo-C, Combo-C-Van,         M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH,
GMIJ, J96, J96/KOMBI, S-D, S-
D/V, S-D/VAN, T98, T98/Kombi,
T98/NB, T98C, X01Monocab, X-
C/Roadster
D-A                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40357 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 24 mm

RA-000784-C0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    2 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654



Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B,            195/50R16                                  A02) bis A10)
              Opel Vectra-B-CC
                                        205/50R16
                                        A01)G09)K15)K18)

                                          205/55R16
                                          A01)G10)K15)K18)K43)
e1*98/14*0030*17E   1055/945(1000)                                                4/100/56,5



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B-Caravan     205/50R16                                 A01) bis A10)
                                        G09)K15)K18)

                                          205/55R16
                                          G10)K15)K18)K43)
e1*95/54*0044*13E   1055/1025(1080)                                               4/100/56,5



Typ:                         T98
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-CC               195/50R16                                  A01) bis A10)E20)
                                                                                  K43)
                                          205/45R16

                                          205/50R16
                                          K16)

e1*98/14*0086*22    1035/820(895)                                                 4/100/56,5



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-Caravan           195/50R16                                 A02) bis A10)

                                          205/45R16

                                          205/50R16

e1*97/27*0087*21E   1005/885(960)                                                 4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                     195/50R16                         A01) bis A10)E20)
              (Stufenheck 4-türig)                                          K43)
                                          205/45R16

                                          205/50R16
                                          K16)

e1*98/14*0101*18E   1035/810(885)                                           4/100/56,5



Typ:                          T98C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92    Astra-G-Coupe,            195/50R16                           A01) bis A10)E20)
              Astra -G-Cabrio                                               K43)
                                        205/45R16

                                          205/50R16
                                          K16)

e1*98/14*0132*15E   955/845(905)                                            5/110/65



Typ:                         Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 92    Corsa C                  195/40R16                            A01) bis A10)
                                                                            K54)
                                          195/45R16
                                          K55)

e1*98/14*0148*12E   880/760(805)                                            4/100/56,5



Typ:                            Combo-C
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 66    Combo C                     195/45R16                         A01) bis A10)
              (nur Fahrzeugausführungen T84)                                K54)K55)
              mit zul. Achslasten bis 960
              kg)                         205/45R16
                                          T87)
e1*98/14*0179*21    910/1110(1110)                                          4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                            Combo-C
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Combo-C                     195/45R16                         A01) bis A10)
              (nur Fahrzeugausführungen T84)                                K54)K55)
              mit zul. Achslasten bis 960
              kg)                         205/45R16
                                          T87)
e1*2007/46*0291*02     min780/960(960)max910/1110(1110)                     4/100/56,5



Typ:                            Combo-C-Van
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Combo                       195/45R16                         A01) bis A10)
              (nur Fahrzeugausführungen T84)                                K54)K55)
              mit zul. Achslasten bis 960
              kg)                         205/45R16
                                          T87)
e1*2007/46*0129*04     min780/960(960)max910/1110(1110)                     4/100/56,5



Typ:                         X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Meriva-A                195/50R16                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)K67)
                                                          205/45R16

e1*2001/116*0215*17E   1005/950(975)                                        4/100/56,5



Typ:                         GMIC
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Meriva LPG              195/50R16                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)K67)
                                                          205/45R16

e50*2007/46*0002*04    960/950(975)                                         4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    5 / 14                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                         X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Tigra                   195/45R16                                     A02) bis A10)

                                                  195/50R16
                                                  A01)K04)

                                                  205/45R16
                                                  A01)K04)

                                                  205/50R16
                                                  A01)K04)K28)

e11*2001/116*0227*08   895/680(0)                                                   4/100/56,5



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                                      e1*2001/116*0261*..
A-H                                      e1*2007/46*0344*..
A-H                                      e11*2001/116*0246*..
A-H                                      e11*2001/116*0247*..
A-H/C                                    e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                                   e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                                   e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                                   e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                                   e1*2007/46*0341*..
GMIH                                     e50*2001/116*0007*..
GMIJ                                     e50*2001/116*0008*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85              Opel Astra                 185/60R16                         A02) bis A10)
                       (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)N195)
                       Kombi, StationWagon; 4-
                       Loch)                      195/55R16
                                                  A93)N205)

                                                  195/60R16
                                                  G7V)N205)

                                                  205/50R16
                                                  A93)

                                                  205/55R16
                                                  A93)

                                                  215/50R16
                                                  A93)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    6 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                            e50*2001/116*0001*..
S-D                             e1*2001/116*0379*..
S-D/V                           e50*2007/46*0055*..
S-D/Van                         e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D Van 185/55R16                         A02) bis A10)
                , Corsa D LPG             A93)N195)
                (4-Loch)
                                          185/60R16
                                          A93)G5L)N195)

                                          195/50R16
                                          A93)

                                          195/55R16
                                          A93)

                                          205/50R16

                                          205/55R16
                                          G5L)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K75)

                                          225/50R16
                                          A01)G5L)K01)K04)K75)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    7 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E            175/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)M00)N185)T80)

                                         175/55R16 M+S
                                         A93)M00)T80)

                                         185/55R16
                                         N195)

                                         185/55R16 M+S

                                         185/60R16
                                         A01)G5L)K13)K22)N195)

                                         185/60R16 M+S
                                         A01)G5L)K13)K22)

                                         195/50R16
                                         A93a)

                                         195/55R16

                                         205/50R16
                                         A01)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K04)K91)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    8 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam               185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93a)N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         A93a)

                                         195/50R16
                                         A93)

                                         195/55R16

                                         205/50R16

                                         205/55R16
                                         A01)G5L)K19)K87)K88)

                                         215/50R16
                                         A01)K04)K19)K87)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    9 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam Rocks         185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93a)N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         A93a)

                                         185/60R16
                                         N195)

                                         185/60R16 M+S

                                         195/50R16
                                         A93)

                                         195/55R16

                                         205/50R16

                                         205/55R16
                                         A01)K19)K87)K88)

                                         215/50R16
                                         A01)K19)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                            e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Opel Karl               165/50R16                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K01)

                                         195/40R16
                                         A01)A93a)K01)K02)

                                         195/45R16
                                         A01)G8F)K01)K02)K28)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    10 / 14                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    11 / 14                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654



E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     195/55R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
     185/70R14 ausgerüstet sind oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15,
     195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
     Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    13 / 14                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
     im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.

K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
        einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
        den Schraubenkopf) zu kürzen,
     - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
        nach außen zu treiben,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
     - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
        Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
        auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
        klebend zu befestigen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
        hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.




RA-000784-C0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               9b
Seite :                    14 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016




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