Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.03 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault(F) bzw. Matra(F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AH, AG, M, JM, R, P, N, FW, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm JA, K56, B56, B54, BA, D53, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm DA, LA, L53, EA, J11/13, J63, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm KA, B, B/C53, X53 RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: B/C53 ABE / EG-Genehmigung: E979 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 101 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10) K42) 205/45R16 G9G)K43) E979/NT07E 805/795 4/100/60,0 Typ: L53 ABE / EG-Genehmigung: F144 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 99 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10) K42) 205/45R16 G9G)K43) F144/NT05E 805/795 4/100/60,0 Typ: J11/13 ABE / EG-Genehmigung: D767 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 80 Renault Espace 205/50R16 A01) bis A10) K33)S04) 87 Renault Espace 205/55R16 D767/NT7L 1030/990 4/100/60,0 Typ: J63 ABE / EG-Genehmigung: F691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 79 Renault Espace 205/50R16 A01) bis A10) K33)S04) 205/50R16 F691/NT07E 1155/1180 4/100/60,0 Typ: D53 ABE / EG-Genehmigung: F798 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 99 Renault 19 Cabrio 195/45R16 A01) bis A10) K42) 205/45R16 G9G)K43) F798/NT08E 830/770 4/100/60,0 RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: G073 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 99 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10) K42) 205/45R16 G9G)K43) G073/NT08E 850/815 4/100/60,0 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 79 Safrane 205/50R16 A01) bis A10) (4-Loch) K31)K15)S04) 205/55R16 G01) 101 Safrane 205/55R16 (4-Loch) G05) 4/100/60,0 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 84 Laguna (4-Loch) 195/50R16 A01) bis A10) (Serienbereifung K03)K35)S04) 185/65R14-86 ww. 205/45R16 195/60R15-87) 205/50R16 G27) 61 bis 102 Laguna (4-Loch) 205/50R16 A01) bis A10) (Serienbereifung K03)K35)S04) 195/65R15-91 ww. 205/55R16 205/60R15-91 ) K11)K36) e2*98/14*0012*20E 4/100/60,0 RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 69 Laguna Grandtour 205/50R16 A01) bis A10) (4-Loch) G01) K03)K35)S04) (Serienbereifung 185/65R14-86 ww. 195/60R15-87) 61 bis 102 Laguna Grandtour 205/55R16 (4-Loch) K11)K36) (Serienbereifung 195/65R15 ww. 205/60R15) 4/100/60,0 Typ: DA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.. , e2*98/14*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane 195/45R16 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie K15)S04) 13Zoll ww. 14Zoll 205/45R16 und ww. 15Zoll) K39) 72 bis 108 Megane 195/45R16 (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll ww. 16Zoll) 195/50R16 E05)K39) 205/45R16 K39) 72 bis 79 Megane Coach 195/50R16 (Fahrzeuge mit Serie E05)K39) 185/60R15) 205/45R16 K39) 4/100/60 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. , e2*98/14*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane 195/45R16 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie K15)S04) 13 Zoll ww. 14 Zoll 205/45R16 und ww. 15 Zoll) G24)K39) 59 bis 108 Megane 195/45R16 (Fahrzeuge mit Serie nur 15 Zoll) 195/50R16 K39) 205/45R16 K39) 4/100/60,0 RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.. , e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Megane Scenic 205/50R16 A01) bis A10) (mit Serienbereifung G01) K04)K15)S04) 175/70R14 ) 47 bis 103 Megane Scenic 205/50R16 (mit Serienbereifung 185/70R14 oder 185/65R15 oder 195/60R15oder 205/50R16 ) e2*93/81*0068*09 1050/1080 4/100/60,0 e2*98/14*0068*33E Typ: LA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane Classic 195/45R16 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie K15)S04) 14 Zoll ww. 15 Zoll) 205/45R16 G24)K39) 59 bis 85 Megane Classic 195/50R16 (Fahrzeuge mit Serie K39) nur 15Zoll) 205/45R16 K39) e2*93/81*0072*09 950/870 4/100/60,0 e2*98/14*0072*27E Typ: EA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.. , e2*98/14*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Cabriolet 195/45R16 A02) bis A10) S04) 205/45R16 79 bis 108 Megane Cabriolet 195/50R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie S04) 15 Zoll ww. 16Zoll) 205/45R16 e2*93/81*0103*08 900/860 4/100/60,0 e2*98/14*0103*24E RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.. , e2*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 79 Clio 195/45R16 A02) bis A10)E52) (nur bis Modelljahr G2W) 2000 bzw. bis E2*98/14*0126*17) 205/45R16 G2W) e2*93/81*0126*07 860/785 4/100/60 e2*98/14*0126*66 860/820 Typ: KA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 85 Megane Grandtour 205/45R16 A01) bis A10) K15)S04) e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 215/50R16 225/50R16 A01)K52) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 205/55R16 A02) bis A10) (Kombi) 215/50R16 A01)K66) 225/50R16 A01)K52)K66) RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Scenic 195/60R16 A02) bis A10) A93)N205) EF0) 195/60R16 M+S A93) 205/55R16 A93) 205/60R16 G6N) 215/55R16 G3C) 225/50R16 225/55R16 A01)G6N)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 175/55R16 A02) bis A10) A93)M00)N185)T80) 185/50R16 A93)T81) 185/55R16 A01)A93)G3S)K68) 195/45R16 A93)G6H) 195/50R16 A01)A93)K03)K04)K68)K69) 205/45R16 A93) 205/50R16 A01)G3S)K01)K04)K68)K69) RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 102 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)E68) (3. Generation, Serie nur 15 K03)K04) Zoll) 205/45R16 205/50R16 48 bis 102 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E68) (3. Generation, Serie 16 Zoll K03)K04) bzw. ww. 15- und 16 Zoll) 205/45R16 e2*2001/116*0327*45 950/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 78 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)E68) (3. Generation, Serie nur 15 K03)K04) Zoll) 205/45R16 205/50R16 48 bis 78 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E68) (3. Generation, Serie 16 Zoll K03)K04) bzw. ww. 15- und 16 Zoll) 205/45R16 e2*2007/46*0008*12 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10) 195/45R16 RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. N e2*2007/46*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 75 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10) 195/45R16 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. FW N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 205/50R16 A02) bis A10) (4-Loch) A01)A93)K04) 205/55R16 A01)A93)G6D)K04) 215/50R16 A01)K04) 225/50R16 A01)G6D)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 185/55R16 A02) bis A10) (4. Generation) N195) E69) 195/50R16 A93a)N205) 195/55R16 N205) 205/50R16 A01)K01)K04)K28) RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Renault Captur 195/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 15-Zoll A01)A93)G01) Serienreifen) 195/60R16 A01)G01) 195/65R16 A01)G01) 205/55R16 A93a) 205/60R16 A01)G01) 215/50R16 215/55R16 A01)G01) 225/50R16 A01)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Renault Captur 205/60R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 16- oder 17- Zoll Serienreifen) 215/55R16 235/50R16 A01)K86) RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 66 Renault Twingo 185/50R16 A02) bis A10) A01)K01) 195/45R16 A01)A94)K01) 205/45R16 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 175/55R16 195/50R16 A01) bis A10) K01)M00) V00) 185/50R16 205/45R16 A01) bis A10) K01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 68 Renault Zoe 185/55R16 A02) bis A10) N195)T87) EF0) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 A01) K03)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2000 bzw. mit EG- Genehmigungsnummern e2*98/14*0126*00 bis 17 . E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 195/50R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme durch Kreisfahrt. K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten. - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befestigen. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen. - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum Schraubenkopf komplett abzutrennen. - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger nach vorne hin ganz eng anzulegen. RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Radhausteil ist zwischen der unteren und der nächst höheren Befestigung rechteckig ca. 10 cm breit auszuschneiden. - Der Entwässerungsschlauch im rechten Radhaus ist unterhalb der Befestigungsschelle abzutrennen. - Im Bereich der vorderen Reifeninnenflanke ist der Kunststoffinnenkotflügel an der unteren Kante einzuschneiden und hinter die Blechkante zum Motorraum zu stecken. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhauskanten müssen bis auf Höhe des Seitenschwellers komplett angelegt werden. - Die hinteren Kunststoffinnenkotflügel müssen rechts bis auf Höhe der oberen Befestigungsschrauben abgetrennt werden (ca. 15 cm). Im linken Radhaus müssen sie bis unterhalb der Blechkante abgetrennt und anschließend durch Warmverformen hinter die Kante gedrückt werden. K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden. K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Stehbolzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen. K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen, - die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 12c Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017 RA-000784-C0-104-12c~RE-4-100-60-ET35_56R6654.docx