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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R6654.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2065 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AB1, AB1N                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40335 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP40345 110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E12U       M12x1,5
TMG, E12U TMG2, L5, P1, P2,
P9, T16, T17, T18, W1, W3,
XP9(a), XP9F(a), XP13M(a),
XP13N(a)


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                         W1
ABE / EG-Genehmigung:        D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 91    Toyota MR2                  205/45R16                         A02) bis A10)


D883/NT3E                 690/850                                           4/100/54,1



Typ:                           T17
ABE / EG-Genehmigung:          E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 75    Toyota Carina II            205/45R16                         A01) bis A10)
              (nur 4-Loch-                                                  K14)
               Radanschl.)
E868/NT5L                 830/900                                           4/100/54,1



Typ:                         T16
ABE / EG-Genehmigung:        E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 92    Toyota Celica               205/45R16                         A01) bis A10)
              (nur 4-Loch-                                                  K14)
               Radanschl.)
E195/NT04L                860/860                                           4/100/54,1



Typ:                            T18
ABE / EG-Genehmigung:           F411 bis NT3
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Celica (1.6l)        205/45R16                         A01) bis A10)
              (nur 4-Loch-                                                  K14)
               Radanschl.)
F411/NT3L                 890/860                                           4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072; e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla          195/50R16                             A01) bis A10)
                                      G21)                                  E43)K35)

                                          205/45R16

G072/NT03/e6*93/81*0005*01 925/925                                          4/100/54,1



Typ:                          L5
ABE / EG-Genehmigung:         e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Paseo;             195/45R16                           A02) bis A10)
               - Paseo Cabrio

e6*93/81*0019*02          750/750                                           4/100/54,1


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                         P9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet           195/45R16                           A01) bis A10)
                                                                           G01)K34)
e6*93/81*0020*01    750/750                                                4/100/54,1



Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           205/45R16                           A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                  K03)K15)K18)K21)

e6*95/54*0043*05    920/920                                                4/100/54,1



Typ:                         E11U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           205/45R16                           A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                  K03)K15)K18)K21)

e11*98/14*0102*03   920/920                                                4/100/54,1



Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Toyota Yaris             195/45R16                           A01) bis A10)
                                                                           K16)K21)
                                          205/45R16
e6*98/14*0064*09    740/740                                                4/100/54,1



Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Toyota Yaris Verso         195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                           K51)
                                          205/45R16
e6*98/14*0066*05    755/755                                                4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ:                           W3
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2                 205/45R16                                 A01) bis A10)
              (bis EG-Genehmigungs-                                                K03)
              Nr.: e11*98/14*0128*03;
              Serie vorn 185/55R15       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und
              und hinten 205/50R15)      Vorderachse          Hinterachse          Hinweise
                                         185/50R16            205/45R16            A02) bis A10)
                                                                                   V00)
e11*2001/116*0128*06   540/755                                                     4/100/54,1



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                                   e11*98/14*0178*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99              Toyota Corolla Verso       195/50R16                        A02) bis A10)
                                                  A93)

                                                 195/55R16

                                                 205/50R16
                                                 A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                                    e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T                                    e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
E12U                                    e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141             Toyota Corolla             185/55R16                        A02) bis A10)
                       (Schrägheck, Stufenheck, A93)N195)
                       Kombi)
                                                  195/50R16
                                                  A93)

                                                 195/55R16

                                                 205/50R16
                                                 A01)K01)K04)K15)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    5 / 12                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                         e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                        e1*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165     Toyota Corolla Kompressor 195/55R16                            A02) bis A10)
                                                                               EF0)
                                            205/50R16
                                            A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                               e11*2001/116*0236*..
AB1N                              e11*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       Toyota Aygo                  195/40R16                         A02) bis A10)
                (1. Generation; bei          A01)K04)K15)
                Fahrzeugtyp nur zulässig für
                Fahrzeuge bis EG Nummer
                e11*2001/116*0236*10)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                               e11*2001/116*0236*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Toyota Aygo                  195/40R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation; nur zulässig A01)K03)K04)K28)
                an Fahrzeugen mit EG
                Nummer ab                    195/45R16
                e11*2001/116*0236*11)        A01)GAW)K03)K04)K25)K28)K90)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                           e11*2001/116*0248*..
XP9F(a)                          e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu    185/50R16                            A02) bis A10)
                Charade                   A01)A93)K03)K04)K74)

                                            195/45R16
                                            A01)A93)K04)K74)

                                            195/50R16
                                            A01)K01)K04)K75)

                                            205/45R16
                                            A01)A93)K03)K04)K74)K75)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    6 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          185/50R16                            A02) bis A10)
                                         A01)A93)K03)K04)K74)

                                           195/50R16
                                           A01)K01)K04)K75)

                                           205/45R16
                                           A01)A93)K03)K04)K74)K75)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ               175/55R16                             A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K04)M00)

                                           185/50R16
                                           A01)A93)K01)K04)

                                           185/55R16
                                           A01)K01)K04)

                                           195/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           205/45R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                175/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,     A01)G2V)K86)M00)N185)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            185/50R16
                                            A01)G2V)K03)K86)

                                           195/45R16
                                           A01)A93a)G2Y)K86)

                                           205/45R16
                                           A01)K01)K04)K86)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    7 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                          e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris                175/55R16                         A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,     G2V)M00)N185)
                Serienräder kleiner 16Zoll)
                                            185/50R16
                                            A01)G2V)K03)K86)

                                           195/45R16
                                           A93a)G2Y)

                                           205/45R16
                                           A01)K01)K86)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris               195/50R16                          A02) bis A10)
                (3-türige Ausführungen,    A01)K01)K04)K86)K87)
                16Zoll-Serienräder)
                                           205/45R16
                                           A01)K01)K04)K86)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                          e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73       Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16                          A02) bis A10)
                (5-türige Ausführungen,    A01)K01)K86)K87)
                16Zoll-Serienräder)
                                           205/45R16
                                           A01)K01)K86)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    8 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    9 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


E43) Nicht zulässig für Fz.-Ausführung 81 kW (mit zul. Achslast 1060 kg).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich :
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm
         unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen
     - das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
         125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln
         anzulegen.
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
         Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende
         Blechlasche nach oben umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
         zu kürzen oder umzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung
        bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die
        Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu
        kürzen

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
     Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen,
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
     - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
        entsprechend mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K90) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
     - - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter
        der Radmitte umzulegen,
     - - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-C0-104
Anlage-Nr. :               7h
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 7h mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016




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