Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.03 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5 TMG, E12U TMG2, L5, P1, P2, P9, T16, T17, T18, W1, W3, XP9(a), XP9F(a), XP13M(a), XP13N(a) RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: W1 ABE / EG-Genehmigung: D883 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 91 Toyota MR2 205/45R16 A02) bis A10) D883/NT3E 690/850 4/100/54,1 Typ: T17 ABE / EG-Genehmigung: E868 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 75 Toyota Carina II 205/45R16 A01) bis A10) (nur 4-Loch- K14) Radanschl.) E868/NT5L 830/900 4/100/54,1 Typ: T16 ABE / EG-Genehmigung: E195 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 92 Toyota Celica 205/45R16 A01) bis A10) (nur 4-Loch- K14) Radanschl.) E195/NT04L 860/860 4/100/54,1 Typ: T18 ABE / EG-Genehmigung: F411 bis NT3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Toyota Celica (1.6l) 205/45R16 A01) bis A10) (nur 4-Loch- K14) Radanschl.) F411/NT3L 890/860 4/100/54,1 Typ: E10 ABE / EG-Genehmigung: G072; e6*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R16 A01) bis A10) G21) E43)K35) 205/45R16 G072/NT03/e6*93/81*0005*01 925/925 4/100/54,1 Typ: L5 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Paseo; 195/45R16 A02) bis A10) - Paseo Cabrio e6*93/81*0019*02 750/750 4/100/54,1 RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: P9 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0020*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Starlet 195/45R16 A01) bis A10) G01)K34) e6*93/81*0020*01 750/750 4/100/54,1 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 205/45R16 A01) bis A10) (außer 4WD) K03)K15)K18)K21) e6*95/54*0043*05 920/920 4/100/54,1 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 205/45R16 A01) bis A10) (außer 4WD) K03)K15)K18)K21) e11*98/14*0102*03 920/920 4/100/54,1 Typ: P1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Toyota Yaris 195/45R16 A01) bis A10) K16)K21) 205/45R16 e6*98/14*0064*09 740/740 4/100/54,1 Typ: P2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 78 Toyota Yaris Verso 195/45R16 A01) bis A10) K51) 205/45R16 e6*98/14*0066*05 755/755 4/100/54,1 RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: W3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Toyota MR2 205/45R16 A01) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- K03) Nr.: e11*98/14*0128*03; Serie vorn 185/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und und hinten 205/50R15) Vorderachse Hinterachse Hinweise 185/50R16 205/45R16 A02) bis A10) V00) e11*2001/116*0128*06 540/755 4/100/54,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J1 e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/50R16 A02) bis A10) A93) 195/55R16 205/50R16 A01)K01)K04)K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*.. E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*.. E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 185/55R16 A02) bis A10) (Schrägheck, Stufenheck, A93)N195) Kombi) 195/50R16 A93) 195/55R16 205/50R16 A01)K01)K04)K15) RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12U TMG e1*2001/116*0320*.. E12U TMG2 e1*2001/116*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 165 Toyota Corolla Kompressor 195/55R16 A02) bis A10) EF0) 205/50R16 A01)K01)K04)K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AB1 e11*2001/116*0236*.. AB1N e11*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 Toyota Aygo 195/40R16 A02) bis A10) (1. Generation; bei A01)K04)K15) Fahrzeugtyp nur zulässig für Fahrzeuge bis EG Nummer e11*2001/116*0236*10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AB1 e11*2001/116*0236*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 60 Toyota Aygo 195/40R16 A02) bis A10) (2. Generation; nur zulässig A01)K03)K04)K28) an Fahrzeugen mit EG Nummer ab 195/45R16 e11*2001/116*0236*11) A01)GAW)K03)K04)K25)K28)K90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(a) e11*2001/116*0248*.. XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 185/50R16 A02) bis A10) Charade A01)A93)K03)K04)K74) 195/45R16 A01)A93)K04)K74) 195/50R16 A01)K01)K04)K75) 205/45R16 A01)A93)K03)K04)K74)K75) RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(a) e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Toyota Yaris TS 185/50R16 A02) bis A10) A01)A93)K03)K04)K74) 195/50R16 A01)K01)K04)K75) 205/45R16 A01)A93)K03)K04)K74)K75) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 175/55R16 A02) bis A10) A01)A93)K01)K04)M00) 185/50R16 A01)A93)K01)K04) 185/55R16 A01)K01)K04) 195/50R16 A01)K01)K04) 205/45R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 175/55R16 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)G2V)K86)M00)N185) Serienräder kleiner 16Zoll) 185/50R16 A01)G2V)K03)K86) 195/45R16 A01)A93a)G2Y)K86) 205/45R16 A01)K01)K04)K86) RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13N(a) e11*2007/46*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 175/55R16 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, G2V)M00)N185) Serienräder kleiner 16Zoll) 185/50R16 A01)G2V)K03)K86) 195/45R16 A93a)G2Y) 205/45R16 A01)K01)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 195/50R16 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K86)K87) 16Zoll-Serienräder) 205/45R16 A01)K01)K04)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, A01)K01)K86)K87) 16Zoll-Serienräder) 205/45R16 A01)K01)K86) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 E43) Nicht zulässig für Fz.-Ausführung 81 kW (mit zul. Achslast 1060 kg). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich : - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen - das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca. 125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln anzulegen. - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu kürzen oder umzulegen. RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm), - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben) umzulegen, - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten, - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K90) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen, - - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-C0-104 Anlage-Nr. : 7h Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 7h mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016 RA-000784-C0-104-07h~TO-4-100-54-ET35_56R6654.docx