Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6654
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6654.02
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2065 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
175, 182, 185, 192, 198, 225, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40201 110 Nm
225L, 312, FA M12x1,25, Schaftlänge 32 mm
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
175 G730
175 e3*93/81*0001*..
175 e3*95/54*0008*..
FA e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 205/50R16 A02) bis A10)
D21)S03)
e3*95/54*0008*05E 1030/800 4/98/58,0
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
A01)K32)K33)
108 Fiat Bravo 2.0 HGT 205/45R16 A02) bis A10)
A01)K32)K33) S03)
G983/NT05 970/900(1000) 4/98/58,0
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo, Fiat Brava 195/45R16 A02) bis A10)
S03)
205/45R16
A01)K32)K33)
108 bis 113 Fiat Bravo 2.0/-HGT 205/45R16 A02) bis A10)
A01)K32)K33) S03)
e3*96/27*0019*09 970/900(1000) 4/98/58,1
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 91; 108 Fiat Marea, 205/45R16 A01)bis A10)
Fiat Marea Weekend S03)K15)
96; 110; 113 Fiat Marea, 205/50R16 A01)bis A10)
Fiat Marea Weekend K04)K18)K21) S03)K15)
e3*95/54*0003*11E 1000/1000(1100) 4/98/58,0
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo 195/55R16 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-/ 5-türig) A93) S03)
205/50R16
A93)
205/55R16
A01)A93)K15)K23)
215/50R16
A01)A93)K15)K23)
225/50R16
A01)K15)K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo SW 195/55R16 A02) bis A10)
(Kombi) A93) S03)
205/50R16
A93)
205/55R16
A01)A93)K15)K23)
215/50R16
A01)A93)K15)K23)
225/50R16
A01)K15)K23)
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
198 e3*2001/116*0248*..
198 e3*2001/116*0288*..
198 e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/55R16 A02) bis A10)
A93) EF0)S03)
195/60R16
A93)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Fiat 500 165/50R16 A02) bis A10)
(Serie nur 165/65R14 od. A93a) S03)
nur 155/80R13)
185/50R16
A01)G01)
195/40R16
195/45R16
G0A)
205/45R16
A01)G01)
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Fiat 500 185/50R16 A02) bis A10)
(außer Serie nur 165/65R14 A01)G01) S03)
oder nur 155/80R13)
195/40R16
195/45R16
205/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 121 Fiat 500 Abarth 195/45R16 A02) bis A10)
EF0)S03)
205/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70 Fiat Panda, Panda Van 165/50R16 A02) bis A10)
(nicht zulässig an A93)G3K)N175)T77) E19a)E47)S03)
Ausführungen Panda
Cross) 195/40R16
GDV)
195/45R16
G8C)
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
225 e3*2001/116*0271*..
225 e3*2007/46*0011*..
225L N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/55R16 A02) bis A10)
A01)K01) S03)
195/50R16
A01)K01)K04)
195/55R16
A01)K01)K04)
205/50R16
A01)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. : RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6654
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017
RA-000784-D0-104-06b~FI-4-98-58-ET35_56R6654.docx