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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. :               24b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R6655.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1M, 6L, 6J, 6JN, NH              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000723-E0-104-24b~SE-5-100-57-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. :               24b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/50R16                                        A02) bis A10)

                                                205/55R16

                                                205/55R16 M+S

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                        K34)V00)
e9*987/14*0026*31E                                                                      5/100/57,0



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                                    e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85            Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                               A02) bis A10)

                                                205/45R16




Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                                    e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132           Seat Ibiza, Cordoba        195/45R16                               A02) bis A10)B37)
                                                N205)                                   EF0)

                                                195/45R16 M+S
                                                W205)

                                                205/45R16




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
6JN                                e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   185/55R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-Zoll   G4V)N195)
                oder 15-Zoll)
                                            195/45R16
                                            N205)

                                           195/50R16
                                           N205)

                                           205/45R16
                                           N215)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Seat Toledo             185/55R16                             A02) bis A10)

                                           195/50R16

                                           205/45R16
                                           A93)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. :                      RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. :               24b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
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Anlage-Nr. :               24b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6655


G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 24b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.04.2016




RA-000723-E0-104-24b~SE-5-100-57-ET40_56R6655.docx