Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6665.05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 130 Nm
BF3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50502 140 Nm
BF4 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP50521 200 Nm
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Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Ford C-Max 195/60R16 A02) bis A10)
N205) BF1) S01)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A01) K04) N215)
205/55R16 M+S
A01) K04)
215/55R16
A01) K03) K04) N225)
225/50R16
A01) K03) K04) K57)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C- 205/55R16 A02) bis A10)
Max A93a) N215) BF2) S01)
(Ausführungen mit
Serie nicht nur 205/55R16 M+S
205/55R16) A93a) W215)
205/60R16
G8T) N215)
205/60R16 M+S
G8T) W215)
215/50R16
A01) A93a) K03) N225)
215/55R16
A01) K03) N225)
225/50R16
A01) K03) K04) N235)
225/55R16
A01) G8T) K03) K04) N235)
235/50R16
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C- 205/55R16 A02) bis A10)
Max A93a) BF2) S01)
(Serie nur 205/55R16)
205/60R16
A01) G01)
215/50R16
A01) A93a) K03)
215/55R16
A01) G01) K03)
225/50R16
A01) K03) K04)
225/55R16
A01) G01) K03) K04)
235/50R16
A01) G01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(3-türer, 4-türer, 5-türer, BF2) S01)
Kombi, Cabrio) 215/50R16
215/55R16
225/50R16
A01) K03)
235/50R16
A01) K01) K04) K60) K61) K62)
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Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
DYB-N e13*2007/46*1363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) N215) BF2) S01)
205/55R16 M+S
A93) W215)
205/60R16
N215)
205/60R16 M+S
W215)
215/50R16
A93)
215/55R16
225/50R16
A01) K03)
225/55R16
A01) K03)
235/50R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Ford Focus ST 215/55R16 M+S A02) bis A10)
BF2) EF0)
225/50R16 M+S
A01) K03)
225/55R16 M+S
A01) K03)
235/50R16 M+S
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/60R16 A02) bis A10)
(1. Generation) N225) BF2) E61) S01)
215/65R16
N225)
225/60R16
N235)
225/65R16
N235)
235/55R16
235/60R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134 Ford Kuga 215/65R16 A02) bis A10)
(2. Generation) N225) BF2) E46) E62) EF0)
225/60R16
N235)
225/65R16
N235)
235/60R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 205/55R16 A02) bis A10)
(bis Modelljahr 2014) A93) N215) BF3) E52) E64) S01)
215/55R16
A93)
225/50R16
A01) K04)
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Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Ford Mondeo 215/60R16 A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2015) N225) BF3) E65)
215/60R16 M+S
225/55R16
A01) K04) N235)
225/55R16 M+S
A01) K04)
225/60R16
A01) G2B) K04) K13) K25) N235)
225/60R16 M+S
A01) G2B) K04) K13) K25)
235/55R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WA6-N e13*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford S-Max 1. 215/60R16 A02) bis A10)
Generation; Ford A93) N225) BF4) E69) S01)
Galaxy 2. Generation
215/60R16 M+S
A93)
225/55R16
A93)
225/60R16
G8B)
235/55R16
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Nr. : RA-000791-D0-104
Anlage-Nr. : 14
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PH2 e1*2001/116*0206*..
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PT2 e1*2007/46*0271*..
PT2 L071
PU2 e1*2007/46*0272*..
PU2 L072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Ford Transit Connect/ 195/55R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect N205) T91) BF2) E63) S01)
(e1*2007/46*0271* bis
NT 03, e1*2007/46*0272* 205/55R16
bis NT 03,
e1*2001/116*0206* bis 225/50R16
NT 15, A01) K01) K04)
e1*2001/116*0207*bis NT
15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2 e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG e13*2007/46*1451*..
PU2 e1*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Ford Transit Connect/ 205/60R16 A02) bis A10)
Tourneo Connect /-LPG BF3) E63a) EF0)
ab Modell 2014 215/55R16
(e1*2007/46*0272* ab
NT4, 215/60R16
e1*2001/116*0207* ab A01) G01)
NT16)
225/55R16
235/55R16
A01) G01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000791-D0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 130 Nm
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
BF3) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50502
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP50521
Anzugsmoment: 200 Nm
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einem elektronischem Parkbremssytem
(EPB) ausgerüstet sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
• an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12
• Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12
• Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15
• Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15
E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04
• Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16
• Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00
E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*25.
E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0249*26.
E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*23.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
dem Radhaus zu verkleben,
• der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
um ca. 8 mm zu kürzen,
• der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
kürzen,
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K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 14 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.02.2018