Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6665
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 56R6665.05
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault bzw. Matra (Frankreich)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FW, G, M, JM, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50579 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72; 84; 102; 103 Renault Espace 2.0, 205/55R16 A02) bis A10)
Renault Espace 1.9Tdi A91) S04)
215/50R16
A91)
215/55R16
A91)
225/50R16
81; 83; 84 Renault Espace 2.2 TdI 205/55R16 A02) bis A10)
A91) S04)
215/55R16
A91)
215/55R16
123 bis 140 Renault Espace V6 A91)
225/50R16
225/55R16
A01)K85)
e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Laguna Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)A10Y)
Laguna Grand Tour E05) E06)
205/55R16 M+S
205/60R16
E05)
e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Megane 205/50R16 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
A01)K52)
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
(Kombi)
215/50R16
215/55R16
A01)K52)
225/50R16
A01)K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Renault Megane Scenic, 205/60R16 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic
215/55R16
225/55R16
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84 Renault Kangoo 195/60R16 A02) bis A10)
G5T)N205)
205/55R16
A01)A93)K04)
215/50R16
A01)G6D)K04)
225/50R16
A01)K04)K74)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
sein.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000791-B0-104-13a~RE-5-108-60-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
G5T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
K85) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren
Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
- im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5
mm zu kürzen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 13a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2014
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