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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    1/6                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R6665
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            56R6665.05
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                            730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
T, K, S, R, J, H                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,              ZP50588 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
N, L, LS, LW                     Serien-Radschraube, Kegel 60°,               ZP50588 110 Nm
                                 Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm

Typ:                          LS
ABE / EG-Genehmigung:         F787
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850              205/50R16                             A02) bis A10)
              (ab Nachtrag 3)                                               S03)

F787/NT10E      1090/900                                                    5/108/65



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ:                          LW
ABE / EG-Genehmigung:         G306
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850                      205/50R16                           A02) bis A10)
              (ab Nachtrag 1)                                                     S03)

G306/NT09              1090/1120                                                  5/112/66,5



Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*93/81*0002*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850 , S79, V70       205/50R16                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)         E05)                                     S03)E42)


e9*93/81*0002*13E      1150/1120                                                  5/108/65



Typ:                          N
ABE / EG-Genehmigung:         e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180  Volvo C70                 205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)                                                     S03)
                                        225/50R16
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16            A02) bis A10)
                                                                                  S03)V00)
e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                   5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 125    Volvo S80,              215/55R16                                  A02) bis A10)E06)
               Volvo S80 T6            E05)                                       S03)

                                              215/55R16 M+S
                                              A91)

                                              225/55R16
                                              A01)K03)K15)K23)
e9*2001/116*0028*17E   1130/1040(1200/1090)                                       5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S 80,             215/55R16                          A02) bis A10) E06)
               (LPG, CNG)              E05)                               S03)

                                               215/55R16 M+S
                                               A91)

                                               225/55R16
                                               A01)K03)K15)K23)

e9*98/14*0043*10E      1070 / 1050                                        5/108/65



Typ:                          S
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    Volvo V70                205/55R16                         A02) bis A10)
               (außer Cross Country)                                      S03)E42)
                                        215/55R16

                                                 225/50R16
                                                 A01)K03)
 120 bis 154            Volvo V70 Cross Country, 205/55R16 M+S            A02) bis A10)
                        Volvo XC70               E05)                     S03)

                                               215/65R16
e4*2001/116*0040*17E                                                      5/108/65



Typ:                          J
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo V70 BIFUEL         205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                          S03)
                                               215/55R16

                                               225/50R16
                                               A01)K03)
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                       5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    Volvo S60               205/55R16                            A02) bis A10)E06)
                                                                            S03)
                                          215/55R16
                                          A01)L21)

                                          225/50R16
                                          A01)K33)L21)
e9*2001/116*0036*17E   1120/1050                                            5/108/65



Typ:                            H
ABE / EG-Genehmigung:           e9*98/14*0044*.., e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Volvo S60 Bifuel           205/55R16                         A02) bis A10)E06)
                                                                            S03)
                                          215/55R16
                                          A01)L21)

                                          225/50R16
                                          A01)K33)L21)
e9*2001/116*0044*12E   1070/1030(0)                                         5/108/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000791-B0-104-15b~VO-5-108-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000791-B0-104-15b~VO-5-108-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle
     ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2014




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