Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 1 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6665
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6665.060
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/MONOCAB, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 120 Nm
H/Monocab/V, A-H/Monocab- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CNG, A-H/NB, A-H/SW, A-
H/Van, Calibra-A, Corsa-C,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B, S-D
Monocab B/V, Senator-B, T98,
T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98C, V94, V94/Kombi,
VECTRA/CAR, VECTRA/LIM,
VECTRA/SW, Vectra-A, Vectra-
A-CC, Vectra-A-X,
X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C,
Z-C/S, Z-C/SW
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam 195/50R16 A02) bis A10)
A93)
195/55R16
205/50R16
A93a)
205/55R16
A01)K19)K87)
215/50R16
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G-CC 205/45R16 A02) bis A10)
(5-Loch) E04)
205/50R16
A01)K15)K43)
205/50R16 M+S
A01)K15)K43)
e1*98/14*0086*23 1035/820 (895) 4/100/56,5
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 147 Opel Astra-G-CC 205/50R16 A01) bis A10)
OPC-Sportversion E50) K15)K43)
(5-Loch)
205/50R16 M+S
e1*98/14*0086*23 1035/820 (895) 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G-Caravan 205/45R16 A02) bis A10)
(5-Loch) E50)
205/50R16
E50)
205/50R16 M+S
141 bis 147 Opel Astra-G-Caravan 205/50R16
(5-Loch) E50)
205/50R16 M+S
e1*98/14*0087*21 1035/885(960) 4/100/56,5
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G 205/45R16 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig, 5-Loch)
205/50R16
A01)K15)K43)
205/50R16 M+S
A01)K15)K43)
e1*98/14*0101*18 1035/820 (895) 4/100/56,5
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Opel Astra-G-Coupe, 205/45R16 A02) bis A10)
Opel Astra -G-Cabrio
205/50R16
A01)K15)K43)
205/50R16 M+S
A01)K15)K43)
e1*98/14*0132*15 1040/845 (905) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/Van e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 185/60R16 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)N195)T86)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
195/55R16
A93)N205)
195/60R16
G7V)N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Calibra Turbo 4x4, 205/50R16 A01) bis A10)
Calibra V6 K13)K22)
F406/NT15E 980/880 5/110/65
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Opel Corsa C (5-Loch) 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
e1*98/14*0148*12 900/760(805) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 185/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A93)N195)
Serienreifen 185/..)
185/60R16
G5L)N195)
195/55R16
205/50R16
215/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten B47)
Serienreifen 195/..) 205/50R16 M+S
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Corsa E 195/50R16 A02) bis A10)
A93a)
195/55R16
205/50R16
215/50R16
A01)K04)
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Opel Meriva-A (5-Loch) 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/45R16
205/50R16
132 Opel Meriva-A OPC (5- 195/50R16 M+S A01) bis A10)
Loch) K03)K04)K67)
205/50R16
e1*2001/116*0215*17 1065/950(975) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 195/55R16 A02) bis A10)
A93)N205)
195/60R16
GBE)N205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
G0C)
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: Omega-A
ABE / EG-Genehmigung: E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Opel Omega 205/50R16 A02) bis A10)
A01)G01)
205/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Opel Omega 3000 205/55R16 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E284/2/NT5E 985/1015 5/110/65,1
Typ: Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: E285; E285/1; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 147 Opel Omega-Caravan 205/55R16 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E285/2 Bis NT5E 1000/1175 5/110/65
Typ: Omega-B
ABE / EG-Genehmigung: G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Opel Omega 215/55R16 A02) bis A10)A90)
215/55R16 M+S
G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1
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Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: V94
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Opel Omega-B 215/55R16 A02) bis A10)A90)
215/55R16 M+S
225/55R16
e1*98/14*0077*14 1080/1155(1205) 5/110/65,1
Typ: Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Opel Omega Kombi 215/55R16 A02) bis A10)A90)
215/55R16 M+S
G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1
Typ: V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Opel Omega Kombi 215/55R16 A02) bis A10)A90)
215/55R16 M+S
225/55R16
e1*98/14*0078*14 1080/1290(1325) 5/110/65,1
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Opel Senator 205/50R16 A02) bis A10)
A01)G01)
205/55R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E478/1Bis NT7E 985/1065 5/110/65
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT2 bis NT6
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Opel Vectra Turbo 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)
K16)K22)
E951/1/NT7E 970/930 5/110/65
RA-000791-B0-104-16b~OP-5-110-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Vectra V6 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)
K16)K22)
E947/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Vectra V6 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)
K16)K22)
E948/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B, 205/55R16 A02) bis A10)
Opel Vectra B-CC
205/50R16
205/50R16 M+S
zulässige Rei Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16-92 A01) bis A10)
K15)K18)K23)K43)
V00)
e1*98/140030*17E 1055/945(1000) 5/110/65
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B-Caravan 205/55R16 A02) bis A10)
205/50R16
205/50R16 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)K23)K43)
V00)
e1*98/140044*13E 1055/1025(1080) 5/110/65
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*..
Z-C e1*2001/116*0290*..
Z-C/S e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Opel Vectra C, Vectra C 195/60R16 A02) bis A10)
Station Wagon, Signum A93)N205)
195/60R16 M+S
A93)W205)
205/55R16
A93)N215)
205/55R16 M+S
A93)
205/60R16
GD5)N215)
205/60R16 M+S
GD5)
215/55R16
GDA)
225/50R16
A93)
225/55R16
GDH)
235/50R16
GDA)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)
GDA)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Typ: T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 108 Opel Zafira-A 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K49)
205/50R16
225/50R16
K04)K50)
205/50R16 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
V00)
141 bis 147 Opel Zafira-A OPC 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K49)
225/50R16
K04)K50)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
V00)
e1*98/14*0110*18 1075/1055 (1130) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V e1*2007/46*0595*..
A-H/Monocab-CNG e1*2001/116*0378*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147 Opel Zafira 195/60R16 A02) bis A10)
(ohne OPC) A93)N205)
195/60R16 M+S
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
RA-000791-B0-104-16b~OP-5-110-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
ausgerüstet sind:
- 4-Kolben BREMBO-Festsattelbremse, innenbelüftete Bremsscheibe Ø310x28 mm.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 215/40R17 ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000791-B0-104-16b~OP-5-110-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
GBE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
195/65R15, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GD5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GDH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
RA-000791-B0-104-16b~OP-5-110-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
- die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
- der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.
K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
vorne aufzuweiten.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
RA-000791-B0-104-16b~OP-5-110-65-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613
Nr. : RA-000791-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6665
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
- im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.06.2016
RA-000791-B0-104-16b~OP-5-110-65-ET40_56R6665.docx