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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    56R6665
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           56R6665.27
               Radausführungskennz.:                                    56R6665.27
               Radgröße:                                                 6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 49613*10




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZP50717     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive    195/55R16 M+S                      A01) bis A10)
                               (ohne Flap)            A93)                               BF1) EF0) K04)

                                                       195/60R16 M+S

                                                       205/55R16 M+S
                                                       A93a)

                                                       205/60R16 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 49613*10




               80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive    195/55R16 M+S                      A01) bis A10)
                               (mit Flap)             A93)                               BF1) EF0) K04)

                                                       195/60R16 M+S

                                                       205/55R16 M+S
                                                       A93a)

                                                       205/60R16 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                           e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      BMW 2er Gran Coupe, 195/55R16 M+S                         A01) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe A93)                                BF1) EF0) K04)

                                                       195/60R16 M+S

                                                       205/55R16 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                           e1*2007/46*1679*..
               FML2                           e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                175/55R16                         A01) bis A10)
                               (Limousine 2-türig,     A93) M00) N185) T80)              BF1) EF0) K04)
                               Cabrio, außer Elektro)
                                                       175/55R16 M+S
                                                       A93) M00) T80) W185)

                                                       185/50R16
                                                       A93) G01) K01) N195) T81)

                                                       185/50R16 M+S
                                                       A93) G01) K01) T81) W195)

                                                       185/55R16
§22 49613*10




                                                       A93) K01) N195)

                                                       185/55R16 M+S
                                                       A93) K01) W195)

                                                       195/50R16
                                                       A93) K01) N205)

                                                       195/55R16
                                                       A93) K01) K87) N205)

                                                       205/50R16
                                                       K01) K87)

                                                       215/50R16
                                                       K01) K87)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML4                           e1*2007/46*1680*..
               UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                175/55R16                           A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)     M00) N185) T80)                     BF1) EF0) K04)

                                                        175/55R16 M+S
                                                        M00) T80) W185)

                                                        185/50R16
                                                        G01) K01) N195) T81)

                                                        185/50R16 M+S
                                                        G01) K01) T81) W195)

                                                        185/55R16
                                                        K01) N195)
§22 49613*10




                                                        185/55R16 M+S
                                                        K01) W195)

                                                        195/50R16
                                                        K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                              e1*2007/46*1683*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 141      BMW Mini Clubman          195/60R16 M+S                     A01) bis A10)
                               (Frontantrieb u. Allrad)                                    BF1) EF0) K04)
                                                         205/55R16 M+S
                                                         K01)

                                                        205/60R16 M+S
                                                        K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 110      BMW Mini Countryman 205/60R16 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) EF0)
                                                      205/65R16 M+S
                                                      A93a)

                                                      215/60R16 M+S

                                                      215/65R16 M+S

                                                      225/55R16 M+S

                                                      225/60R16 M+S

                                                      235/55R16 M+S
                                                      A01) K01)
§22 49613*10




                                                      235/60R16 M+S
                                                      A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                         e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE     195/55R16                         A01) bis A10)
                                                      A93a)                             BF1) EF0) K01) K04)

                                                      205/50R16

                                                      215/50R16


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FM6                           e1*2018/858*00373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150     BMW Mini Cooper C,     195/50R16                         A02) bis A10)
                               Mini Cooper S          A93a)                             BF1) EF0)

                                                      195/55R16
                                                      A93a)

                                                      205/50R16
                                                      A01) K01)

                                                      205/55R16
                                                      A01) K01)

                                                      215/50R16
                                                      A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 49613*10




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50717
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
§22 49613*10




                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis
                         50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen
                         von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T80)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 49613*10




               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 18 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.09.2024