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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R6665
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         56R6665.588
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                  110 Nm
BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                110 Nm
            Schaftlänge 22,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0M                          e11*2007/46*1340*..
ME0N                          e11*2007/46*1339*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan e-NV200         195/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                        205/50R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke            205/60R16                         A02) bis A10)
                (Allrad)               A93)                              BF1) EF0)

                                        205/65R16
                                        A01) A93) G01)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16
                                        A93)

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                             e11*2007/46*0132*..
F15                             e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
F15M                            e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/60R16                         A02) bis A10)
                Bifuel                                                     A93) BF1) E19) EF0)
                (Frontantrieb)           205/65R16
                                         A01) G01)

                                         215/55R16

                                         215/60R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         235/55R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf            205/55R16                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF1)

                                         205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93) G01)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A93a)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1                           e9*2007/46*6537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90              Nissan Leaf            205/55R16                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        205/60R16

                                        215/50R16
                                        A01) A93) G01)

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                           e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar          195/55R16                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                            e11*2001/116*0295*..
J10                            e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,         215/65R16                         A02) bis A10)
                Qashqai+2               A98a)                             BF1) EF0)

                                        225/60R16
                                        A93)

                                        235/60R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                              e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai            215/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)                                     BF2)
                                          215/65R16

                                         225/60R16

                                         225/65R16
                                         GB3)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          215/65R16                           A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs- A93)                                  BF1)
                Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)    225/60R16
                                        A93)

                                         235/60R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 22,5 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-E0-104
Anlage-Nr. :                44a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 44a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2019