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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    56R6665
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           56R6665.588
               Radausführungskennz.:                                    56R6665.588
               Radgröße:                                                 6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 49613*10




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             120 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 120 Nm
                               Schaftlänge 23,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 120 Nm
                               Schaftlänge 24 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 130 Nm
                               Schaftlänge 25 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                               110 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
               BF6       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 110 Nm
                               Schaftlänge 23 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49613*10




               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Fluence         205/60R16                          A02) bis A10)
                                                       A93a)                              BF1) EF0)

                                                       215/55R16
                                                       A93)

                                                       215/60R16
                                                       A01) G6P) K84)

                                                       225/55R16
                                                       A01) K04) K84)

                                                       235/50R16
                                                       A01) K04) K84)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFE                             e2*2007/46*0475*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar 215/65R16                           A02) bis A10)
                               2300                     A93) ECE)                         BF2) EF0)
                               (2WD und 4WD)
                                                        225/60R16
                                                        A93)

                                                       235/60R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFK                              e2*2018/858*00001*..
               RFK                              e2*2018/858*00002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Renault Kangoo            205/55R16                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)       A93) GLY) T94)                    BF3) ER1)

                                                        205/60R16
                                                        A93) GLT) T96)

                                                        215/55R16
                                                        A93) GLT) T97)

                                                        215/60R16
                                                        GLU)

                                                        225/50R16
                                                        A93a) GLY) T96)
§22 49613*10




                                                        225/55R16
                                                        A93a) GLT)

                                                        235/50R16
                                                        GLT)

                                                        235/55R16
                                                        GLU) T98)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 103      Renault Laguna           195/60R16                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       A93)                               BF4) E62) EF0)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   205/60R16
                               195/.. oder 205/..)      A93)

                                                        215/55R16
                                                        A93)

                                                        215/60R16

                                                        225/50R16
                                                        A93)

                                                        225/55R16

                                                        235/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 103      Renault Laguna           195/60R16                         A02) bis A10)
                               (Allradlenkung)          A93)                              BF4) EF0)

                                                       195/65R16
                                                       A93)

                                                       205/55R16
                                                       A93)

                                                       205/60R16
                                                       A93)

                                                       215/55R16
                                                       A93)
§22 49613*10




                                                       215/60R16

                                                       225/50R16
                                                       A93)

                                                       225/55R16

                                                       235/50R16

                                                       235/55R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           195/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      N205)                             A93) BF5) EF0)
                               Coupe, Kombi, Cabriolet,
                               Ausführungen mit         205/55R16
                               kleinsten Serienreifen
                               195/65R15 oder           215/50R16
                               205/55R16 oder
                               205/50R17)               215/55R16
                                                        G0X)

                                                       225/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           205/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93)                              BF5) EF0)
                               Coupe, Kombi, Cabriolet,
                               Ausführungen mit         205/60R16
                               Serienreifen             A93)
                               205/65R15 oder
                               205/60R16 oder           215/55R16
                               205/55R17)               A93)

                                                       225/50R16
                                                       A93)

                                                       225/55R16
                                                       A01) K78)
§22 49613*10




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130      Renault Megane,        195/55R16                           A02) bis A10)
                               Megane Grandtour       A93) N205)                          BF3) EF0)

                                                       195/60R16
                                                       N205)

                                                       205/55R16

                                                       215/50R16
                                                       A93a)

                                                       215/55R16

                                                       225/50R16

                                                       235/50R16
                                                       A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 81       Renault Scenic, Grand 205/55R16                            A02) bis A10)
                               Scenic                   A93)                              BF5)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   205/60R16
                               195/65R15 oder           A93) G6N)
                               205/55R16)
                                                        215/55R16
                                                        A93) G3C)

                                                       225/50R16
                                                       A93)

                                                       225/55R16
                                                       A01) A93a) G6N) K64)
§22 49613*10




                                                       235/50R16
                                                       G3C)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 103      Renault Scenic, Grand 205/60R16                            A02) bis A10)
                               Scenic                   A93)                              BF5) EF0)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   215/55R16
                               205/65R15 oder           A93)
                               205/60R16 oder
                               205/55R17)               215/60R16
                                                        A01) A93) GA4) K64)

                                                       225/55R16
                                                       A01) A93a) K64)

                                                       235/50R16

                                                       235/55R16
                                                       A01) GA4) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                             e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 97       Renault Scenic XMOD 205/60R16                             A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF5)

                                                       215/55R16
                                                       A93)

                                                       215/60R16

                                                       225/55R16

                                                       235/50R16

                                                       235/55R16
§22 49613*10




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Renault Talisman,       215/60R16                         A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      A93) ECE)                         BF3) EF0)

                                                       215/65R16

                                                       225/55R16
                                                       A93)

                                                       225/60R16

                                                       235/55R16
                                                       A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AG                            e2*2007/46*0251*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51              Renault Zoe            195/55R16                          A02) bis A10)
                               (ab EG-                A93a)                              BF6)
                               Genehmigungs-Nr.
                               e2*2007/46*0251*15)    205/50R16
                                                      A01) A93a) K03)

                                                       205/55R16
                                                       A01) G01) K03)

                                                       215/50R16
                                                       A01) K03)

                                                       225/50R16
                                                       A01) G01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 49613*10




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
§22 49613*10




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17,
                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 49613*10




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GA4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                      195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               GLU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 205/55R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLY)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                      195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                      den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
§22 49613*10




                         komplett zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis
                         zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
                         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                      außen aufzuweiten.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 44b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.09.2024
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