Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6655.08 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A32, A33, C13, C23, C23W, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 110 Nm F15, F15-LPG, F15M, J10, M12x1,25 ME0M, ME0N, P12, S14, T30, T31, V10, ZE0 J11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm 4, J4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ: S14 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Nissan 200 SX 205/55R16 A02) bis A10) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0012*03E 890/965(1030) 5/114,3/66 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 100 Nissan Almera Tino 205/55R16 A02) bis A10) A91)G15) 205/50R16 A91) 225/50R16 G15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) A91) G15)V00) e9*98/14*0035*09E 1085/960(0) 5/114,3/66 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME0N e11*2007/46*1339*.. ME0M e11*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan e-NV200 195/55R16 A02) bis A10) A93) 205/50R16 A93a) 215/50R16 A01)K04) RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 205/60R16 A02) bis A10) Bifuel A93) E19)EF0) (Frontantrieb) 205/65R16 A01)A93)G01) 215/55R16 A93) 215/60R16 A93) 225/55R16 A93) 235/50R16 A01)K01)K04) 235/55R16 A01)K01)K04) RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 205/60R16 A02) bis A10) (Allrad) A93) EF0) 205/65R16 A01) A93)G01) 215/55R16 A93) 215/60R16 A93) 225/55R16 A93) 235/50R16 A01) K01)K04) 235/55R16 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan Leaf 205/55R16 A02) bis A10) A93) 205/60R16 215/50R16 A01) A93)G01) 215/55R16 225/50R16 A93a) 225/55R16 235/50R16 RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e2*2007/46*0037*.. J4 e2*98/14*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Nissan NV300 205/60R16C A02) bis A10) GEW)N215)T100) E55)EF0)ER1) 205/65R16C N215) 215/60R16C A01)K04) 215/65R16 A01)G3L)K04) 215/65R16C A01)G3L)K04) 225/60R16 A01)G3L)K04) 225/60R16C A01)K04) 235/60R16 A01)G3L)K04) Typ: A32 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 142 Nissan Maxima QX 205/55R16 A02) bis A10) A91) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0011*03E 1105/1020(1080) 5/114,3/66 RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ: A33 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 147 Nissan Maxima QX 205/55R16 A02) bis A10) A91) 215/55R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00) e1*98/14*0136*04E 1090/1085 5/114,3/66 Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Nissan Primera 205/55R16 A02) bis A10)A91) (4-Türer, 5-Türer, Kombi) 205/60R16 215/55R16 225/50R16 A02) bis A10) 225/55R16 235/50R16 zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) A91) V00) 215/55R16 235/50R16 A02) bis A10) A91) V00) e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66 RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Nissan Pulsar 195/55R16 A02) bis A10) A93) 195/60R16 A93a) 205/55R16 A93a) 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/65R16 A02) bis A10) A98a) EF0) 225/60R16 A93) 235/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Nissan Qashqai 215/60R16 A02) bis A10) (Frontantrieb + Allrad) 215/65R16 225/60R16 225/65R16 GB3) RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Typ: C23 ABE / EG-Genehmigung: G201; e9*93/81*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 93 Nissan Serena 205/55R16 A02) bis A10) A91) 225/50R16 e9*93/81*0013*00E 965/1300 5/114,3/66,1 Typ: C23W ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Nissan Serena 205/55R16 A02) bis A10) A91) 225/50R16 e9*95/54*0018*07 965/1300 5/114,3/66,1 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 121 Nissan X-Trail 215/65R16 A02) bis A10) A91) 225/60R16 A91) 235/60R16 e1*98/14*0166*12E 1110/1165(0) 5/114,3/66 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 215/65R16 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93) e1*2001/116*0432*05) 225/60R16 A93) 235/60R16 RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E55) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu. G3L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C, 215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934 Nr. : RA-000723-E0-104 Anlage-Nr. : 8a Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6655 GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/65R16C ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.01.2018 RA-000723-E0-104-08a~NI-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx