Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R6655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R6655.08
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, Z, RFB, RFD, RFE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
JL, L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10)
A93a) EF0)
215/55R16
A93)
215/60R16
A01) K84)
225/55R16
A01) K04)K84)
235/50R16
A01) K04)K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 2300 215/65R16 A02) bis A10)
(2WD und 4WD) A93) EF0)
225/60R16
A93)
235/60R16
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) E62)EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/.. oder 205/60R16
205/..) A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
A93)
225/55R16
235/50R16
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Allradlenkung) A93) EF0)
195/65R16
A93)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
A93)
225/55R16
235/50R16
235/55R16
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93)N205) EF0)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/55R16
195/65R15 oder 205/55R16 A93)
oder 205/50R17)
215/50R16
A93)
215/55R16
A93)G0X)
225/50R16
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93) EF0)
Kombi, Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15 205/60R16
oder 205/60R16 oder A93)
205/55R17)
215/55R16
A93)
225/50R16
A93)
225/55R16
A01) K78)
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Renault Megane, Megane 195/55R16 A02) bis A10)
Grandtour A93)N205) EF0)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/55R16 A02) bis A10)
Scenic A93)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/65R15 205/60R16
oder 205/55R16) A93)G6N)
215/55R16
A93)G3C)
225/50R16
A93)
225/55R16
A01) A93a)G6N) K64)
235/50R16
G3C)
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/60R16 A02) bis A10)
Scenic A93) EF0)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 205/65R15 215/55R16
oder 205/60R16 oder A93)
205/55R17)
215/60R16
A01)A93)GA4)K64)
225/55R16
A01)A93a)K64)
235/50R16
235/55R16
A01)GA4)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/60R16 A02) bis A10)
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman, Talisman 215/60R16 A02) bis A10)
Grandtour A93) EF0)
215/65R16
225/55R16
A93)
225/60R16
235/55R16
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e2*2007/46*0014*..
JL e2*98/14*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Renault Traffic 205/65R16C A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2014) N215) E67)EF0)ER1)
205/65R16C M+S
215/60R16C
A01)K04)
215/65R16
A01)G3L)K04)
215/65R16C
A01)G3L)K04)
225/60R16
A01)G3L)K04)
225/60R16C
A01)K04)
235/60R16
A01)G3L)K04)
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
seitliche Fenster).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C,
215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
nach außen aufzuweiten.
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48934
Nr. : RA-000723-E0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R6655
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.01.2018
RA-000723-E0-104-08b~RE-5-114_3-66-ET40_56R6655.docx