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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6665
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R6665.08
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
EY, EY-2, MZ, NZ, JY, LY         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50897 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GY, JT, FR                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50857 110 Nm
                                 M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/70R16                          A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a)

                                           215/75R16
                                           A98a)

                                           225/65R16
                                           A98a)

                                           225/70R16
                                           A98a)

                                           235/65R16
                                           A98a)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                                e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi             215/60R16                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)        A93a)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           225/60R16
                                           A01) G01)

                                           235/55R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                               e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Suzuki Swift Sport        195/50R16                          A02) bis A10)
                                          A01) K04)K26)

                                           205/45R16
                                           A01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    3/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                              e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport       195/50R16                          A02) bis A10)
                                         A01) K01)K16) K23)

                                          205/45R16
                                          A93a)

                                          205/50R16
                                          A01) K01)K04) K16) K23)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit             A98a)N205)
                Serienverbreiterung)
                                          205/55R16
                                          A98a)

                                          205/60R16
                                          A98a)

                                          215/55R16
                                          A98a)

                                          225/50R16
                                          A98a)

                                          225/55R16
                                          A98a)

                                          235/50R16
                                          A98a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    4/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                               e4*2001/116*0105*..
GY                               e4*2001/116*0124*..
EY                               e4*2007/46*0284*..
GY                               e4*2007/46*0291*..
EY-2                             e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne            A98a)N205)
                Serienverbreiterung)
                                          205/55R16
                                          A98a)

                                          205/60R16
                                          A98a)

                                          215/55R16
                                          A98a)

                                          225/50R16
                                          A98a)

                                          225/55R16
                                          A98a)

                                          235/50R16
                                          A98a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    5/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4               205/55R16                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr. A94)                              E45)
                e4*2007/46*0779*03)
                                         205/60R16
                                         A94a)

                                          215/50R16
                                          A01)A94a)K01)

                                          215/55R16
                                          A01)A94a)K01)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/55R16
                                          A01)K01)K04)K49)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/60R16                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93a)K04)                      E45a)
                e4*2007/46*0779*04)
                                        225/55R16
                                        A01)A93a)K01)K04)

                                          235/55R16
                                          A01)K01)K04)




RA-000791-C0-104-20a~SU-5-114_3-60-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    6/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                             e4*2007/46*0928*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103      Suzuki Vitara           215/60R16                         A02) bis A10)

                                         225/55R16
                                         A01) K04)

                                         235/55R16
                                         A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000791-C0-104-20a~SU-5-114_3-60-ET40_56R6665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49613
Nr. :                      RA-000791-C0-104
Anlage-Nr. :               20a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6665


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 20a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.03.2017




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