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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    56R6665
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R6665.08
Radausführungskennz.:                                    56R6665.08
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50857            110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50897            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                              e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi           215/60R16                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)      A93a)                             BF1)

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        225/60R16
                                        A01) G01)

                                        235/55R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                             e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Suzuki Swift Sport      195/50R16                          A01) bis A10)
                                        K26)                               BF2) K04)

                                        205/45R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                             e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport      195/50R16                          A02) bis A10)
                                        A01) K01) K16) K23)                BF2)

                                        205/45R16
                                        A93a)

                                        205/50R16
                                        A01) K01) K04) K16) K23)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                             e4*2007/46*1205*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 103      Suzuki Swift Sport      195/50R16                          A01) bis A10)
                                        A93) K03)                          A11) BF1)

                                        205/50R16
                                        A93a) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit                                              A98a) BF2)
                Serienverbreiterung)     205/55R16

                                        205/60R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne                                             A98a) BF2)
                Serienverbreiterung)     205/55R16

                                        205/60R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit                                              A98a) BF1)
                Serienverbreiterung)     205/60R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne                                             A98a) BF1)
                Serienverbreiterung)     205/60R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                            e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4             205/55R16                            A02) bis A10)
                (bis EG-               A94)                                 BF2) E45)
                Genehmigungs-Nr.
                e4*2007/46*0779*03)    205/60R16
                                       A94a)

                                         215/50R16
                                         A01) A94a) K01)

                                         215/55R16
                                         A01) A94a) K01)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         225/55R16
                                         A01) K01) K04) K49)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                            e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4             215/60R16                            A01) bis A10)
                (ab EG-                A93a)                                A11) BF2) E45a) K04)
                Genehmigungs-Nr.
                e4*2007/46*0779*04)    225/55R16
                                       A93a) K01)

                                         235/55R16
                                         K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/70R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)                                            A98a) BF1)
                                          215/75R16

                                         225/65R16

                                         225/70R16

                                         235/65R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
LY                            e6*2007/46*00005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103      Suzuki Vitara          215/60R16                           A02) bis A10)
                                                                           A11) BF2)
                                       225/55R16
                                       A01) K04)

                                       235/55R16
                                       A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-I0-104
Anlage-Nr. :                20a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen.

Die Anlage 20a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2022