Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                25a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    56R6665
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           56R6665.092
               Radausführungskennz.:                                    56R6665.092
               Radgröße:                                                 6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      115 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 49613*10




               Mittenlochdurchmesser:                                    70,30 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZPM5X2150 120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZPM5X2150 110 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZPM5X2150 125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                25a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               L-A                           e4*2001/116*0118*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 190      Opel Antara            215/70R16                         A02) bis A10)
                                                      A98a) N225)                       BF1) EF0)

                                                      215/70R16 M+S
                                                      A98a)

                                                      225/65R16
                                                      A98a) N235)

                                                      225/65R16 M+S
                                                      A98a)

                                                      225/70R16
                                                      N235)

                                                      225/70R16 M+S
§22 49613*10




                                                      235/65R16
                                                      A98a)

                                                      235/70R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                25a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J                             e1*2007/46*0141*..
               P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
               P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
               P-J/V                           e4*2007/46*0309*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 132      Opel Astra, Astra        205/60R16                          A02) bis A10)
                               Sports Tourer            GBP) N215)                         A93) BF2)
                               (Limousine, Kombi)
                                                        205/60R16 M+S
                                                        GBP)

                                                        205/65R16
                                                        G6A) N215)

                                                        205/65R16 M+S
                                                        G6A)
§22 49613*10




                                                        215/55R16
                                                        GBS)

                                                        215/60R16
                                                        GBR)

                                                        225/55R16
                                                        GBP)

                                                        235/50R16
                                                        GBS)

                                                        235/55R16
                                                        GBR)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z-B                              e8*2007/46*0264*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 121      Opel Insignia Grand       215/60R16                         A02) bis A10)
                               Sport, Sports Tourer                                        A93a) BF3) EF0)
                               (Limousine, Kombi,        215/65R16
                               nicht GSI, nicht          A01) G01)
                               Country Tourer)
                                                         225/55R16

                                                        225/60R16
                                                        A01) G01)

                                                        235/55R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                25a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               P-J/SW                         e4*2007/46*0204*..
               P-J/SW/V                       e4*2007/46*0308*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 143      Opel Zafira Tourer,     215/60R16                          A02) bis A10)
                               Zafira Tourer CNG       A93)                               BF1) EF0)

                                                       225/55R16
                                                       A93)

                                                       225/60R16
                                                       A93a) G2B)

                                                       235/55R16
                                                       A93)


               Auflagen und Hinweise
§22 49613*10




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                25a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§22 49613*10




                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                25a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G6A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 235/40R19,
                      235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16,
                    215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GBR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 215/60R16,
§22 49613*10




                    225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GBS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17,
                    215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 25a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.09.2024