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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R6654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R6654.23
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                           630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2065 mm




Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
GB, GB-HME, IA, IA-HME, MC, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP40345 110 Nm
MCT, PB, PBT, TB, TBI       M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TBI                            e4*2001/116*0123*..
TB                             e4*98/14*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81       Hyundai Getz             165/50R16                            A02) bis A10)
                                         N175)T77)

                                           195/40R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MC                             e4*2001/116*0103*..
MCT                            e4*2001/116*0110*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82       Hyundai Accent          195/45R16                             A02) bis A10)

                                           205/45R16




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                                 e11*2007/46*1008*..
IA-HME                             e13*2007/46*1602*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10                 195/45R16                         A02) bis A10)
                (mit kleinsten Serienreifen
                175/..)                     205/45R16
                                            A01) K01)K04) K13) K25) K28)




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Nr. :                      RA-000784-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                             e11*2001/116*0333*..
PBT                            e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20             175/55R16                             A02) bis A10)
                                        A93)M00)N185)T80)                     S08)

                                           185/50R16
                                           A01)A93a)K01)K04)

                                           195/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           205/45R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                                e11*2007/46*1600*..
GB-HME                            e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe      185/55R16                         A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,
                Fahrzeugausführungen die 185/60R16
                serienmäßig AUCH mit 16- A01)G01)
                oder 17-Zoll Reifen
                ausgerüstet sind oder diese 195/50R16
                in den COC Papieren         A01)K01)
                eingetragen haben)
                                           195/55R16
                                           A01)K01)

                                           205/50R16
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
Nr. :                      RA-000784-D0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                                e11*2007/46*1600*..
GB-HME                            e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe     185/55R16                         A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,
                Fahrzeugausführungen die 185/60R16
                serienmäßig NUR mit 15 A01)G01)
                Zoll Reifen ausgerüstet
                sind)                      195/50R16
                                           A01)K01)

                                           195/55R16
                                           A01)K01)

                                           205/50R16
                                           A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Nr. :                      RA-000784-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49612
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R6654


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
     entfernen.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2017




RA-000784-D0-104-14~HY-4-100-54-ET45_56R6654.docx