Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.23 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault(F) bzw. Matra(F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AG, JM, M, N, P, R, FW, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 215/50R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 205/55R16 A02) bis A10) (Kombi) 215/50R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Scenic 195/60R16 A02) bis A10) N205) EF0) 195/60R16 M+S 205/55R16 205/60R16 G6N) 215/55R16 G3C) 225/50R16 RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 175/55R16 A02) bis A10) A93)M00)N185)T80) 185/50R16 A93)T81) 185/55R16 G3S) 195/45R16 A93)G6H) 195/50R16 205/45R16 A93) Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 102 Clio 205/45R16 A02) bis A10)E10) (3. Generation, Serie nur 15 Zoll) 48 bis 102 Clio 205/45R16 A02) bis A10) (3. Generation, Serie 16 Zoll bzw. ww. 15- und 16 Zoll) e2*2001/116*0327*45 950/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 78 Clio 205/45R16 A02) bis A10)E10) (3. Generation, Serie nur 15 Zoll) 48 bis 78 Clio 205/45R16 A02) bis A10) (3. Generation, Serie 16 Zoll bzw. ww.15- und 16 Zoll) e2*2007/46*0008*12 N1-890/900(0) 4/100/60 RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Renault Twingo Sport 195/45R16 M+S A02) bis A10) Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 98 Wind 195/45R16 M+S A02) bis A10) e2*2001/116*0359*24 870/710 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 205/50R16 A02) bis A10) (4-Loch) A93) 205/55R16 A01)A93)G01) 215/50R16 A01)K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 88 Renault Clio 185/55R16 A02) bis A10) (4. Generation) N195) E69) 195/50R16 A93a)N205) 195/55R16 N205) 205/50R16 RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Renault Zoe 185/55R16 A02) bis A10) N195) EF0) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 17c Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 17c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.06.2016 RA-000784-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET45_56R6654.docx