Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6654 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 56R6654.23 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Rover Group, MG Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RT,RF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000784-B0-104-15b~RO-4-100-56-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.. , e11*2001/116*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Rover 400, 195/45R16 A02) bis A10)E06) Rover 45 205/45R16 A01)L23) 74 bis 130 MG ZS, 205/45R16 M+S A02) bis A10) MG ZS 180 A93a) e11*2001/116*0014*22 940/840(966) / 940/840 4/100/56 Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.. , e11*2001/116*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 107 Rover 200, 195/45R16 A01) bis A10)E06) Rover 25 K32)K33) 205/45R16 L24) 74 bis 118 MG ZR, 205/45R16 M+S A02)bis A10) MG ZR160 A93a) e11*2001/116*0016*22 915/750 4/100/56 915/750 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000784-B0-104-15b~RO-4-100-56-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L23) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. L24) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahr- eugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen. RA-000784-B0-104-15b~RO-4-100-56-ET45_56R6654.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49612 Nr. : RA-000784-B0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6654 Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.10.2014 RA-000784-B0-104-15b~RO-4-100-56-ET45_56R6654.docx