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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                45
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    56R6665
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           56R6665.063
               Radausführungskennz.:                                    56R6665.063
               Radgröße:                                                 6½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      110 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 49613*10




               Mittenlochdurchmesser:                                    67,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BAIC

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZPM5X2150 120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZPM5X2150 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                45
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C32B                          Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85              Baic X35               205/60R16                           A01) bis A10)
                                                      A93)                                BF1) E46)

                                                      215/55R16
                                                      A01) A93) K04)

                                                      225/55R16
                                                      A01) A93) K04)

                                                      235/50R16
                                                      A01) A93a) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C32B                          Einzelbetriebserlaubnis
§22 49613*10




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82              Baic Senova X35        205/55R16                           A01) bis A10)
                                                      A93)                                BF2) E42)

                                                      205/60R16
                                                      A93)

                                                      215/55R16
                                                      A93)

                                                      225/50R16
                                                      A01) A93) K01) K04)

                                                      225/55R16
                                                      A01) A93) K01) K04)

                                                      235/50R16
                                                      A01) A93a) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                45
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 49613*10




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                45
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZPM5X2150
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E42)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
                      • Modelljahre ab 2016
                      • FIN: LNBSCUAH5JF614474
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 25.01.2019
                      • Bremsanlage:
                      • Scheibendurchm. v/h: 278/278, Bremssattel v/h WBTL
                      • Karosserievariante s. Foto
                      • Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Verbundlenkerachse
                      • Serienbereifung: 205/60R16 bzw. 215/50R17
§22 49613*10




               E46)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Verwendung der
                      Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen:
                      • Modelljahre ab2023
                      • FIN: LNBSCUAH1PR175281
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 07.03.2023
                      • Bremsanlage
                      • Scheibendurchm. v/h: 279/278, Bremssattel v/h WBTL/E2404D
                      • Karosserievariante s.Foto
                      • Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Verbundlenkerachse
                      • Serienbereifung: 205/60R16

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000791-K0-104
               Anlage-Nr. :                45
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  56R6665



               Die Anlage 45 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.09.2024
§22 49613*10