Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613 Nr. : RA-000791-B0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 56R6665 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 56R6665.28 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (USA), Ford (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1EZ,1EZR,1N2,1N2R Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 130 Nm M12x1,5 Typ: 1EZ ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/65R16 A02) bis A10) (Serie 225/70R15) S01) 235/60R16 e4*98/14*0043*02E 1030/1050 5/114,3/67,1 RA-000791-B0-104-31a~FO-5-114_3-67-ET45_56R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613 Nr. : RA-000791-B0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 Typ: 1EZR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/65R16 A02) bis A10) (Serie 225/70R15) S01) 235/60R16 e4*98/14*0051*02 1030/1050 5/114,3/67,1 Typ: 1N2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/65R16 A02) bis A10) (Serie 225/70R15 ) S01) 235/60R16 91 Ford Maverick 215/70R16 (Serie 215/70R16 ) 225/65R16 235/60R16 e13*2001/116*0093*12E 1030/1050 5/114.3/67 Typ: 1N2R ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Ford Maverick 225/65R16 A02) bis A10) (Serie 225/70R15 ) S01) 235/60R16 91 Ford Maverick 215/70R16 (Serie 215/70R16 ) 225/65R16 235/60R16 e13*2001/116*0091*06E 1030/1050 5/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000791-B0-104-31a~FO-5-114_3-67-ET45_56R6665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49613 Nr. : RA-000791-B0-104 Anlage-Nr. : 31a Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 56R6665 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 31a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.12.2014 RA-000791-B0-104-31a~FO-5-114_3-67-ET45_56R6665.docx