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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  56R6665
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          56R6665.28
Radausführungskennz.:                                   56R6665.28
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                              e11*2001/116*0313*..
FDH                             e11*2001/116*0343*..
FDH                             e11*2007/46*0225*..
FDHG                            e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       195/60R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)                               BF1)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16

                                         225/50R16
                                         A01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                              e11*2007/46*0337*..
GDH                              e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                          e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        195/55R16                         A02) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) N205)                        BF1)

                                         195/60R16
                                         A01) G0E) K58) N205)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A93)

                                         225/50R16
                                         A01) K04) K25) K58)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                             e11*2007/46*3807*..
PDE                             e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 117      Hyundai i30              195/55R16                            A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi,         A93) N205)                           BF2) E54)
                Fastback)
                                         195/55R16 M+S
                                         A93)

                                         195/60R16
                                         G7V) N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         G7V)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93) K01)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           195/55R16                              A02) bis A10)
                                       A93)                                   BF1)

                                         195/60R16

                                         205/55R16
                                         A93a)

                                         215/50R16
                                         A01) A93a) K03)

                                         215/55R16
                                         A01) G1D) K03)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)

                                         235/50R16
                                         A01) G1D) K01) K02) K54) K55) K56)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35           215/65R16                           A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                         215/70R16

                                         225/65R16

                                         235/60R16

                                         235/65R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           195/55R16                          A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit      N205)                              BF1) EF0)
                Hybridantrieb)
                                        195/60R16
                                        G0E) N205)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A01) K03) K04)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                              e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
25              Hyundai Ioniq Elektro    205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           BF1) E55a)
                                         215/50R16
                                         A01) K03)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                              e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
25              Hyundai Ioniq Elektro    215/55R16                         A01) bis A10)
                (Facelift)                                                 BF1) E55) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 49613 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 130      Hyundai Kona            205/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)                              BF1)

                                        205/65R16
                                        A93a) G7U)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16
                                        A93) GG4)

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        235/50R16
                                        A93)

                                        235/55R16
                                        A93a) GG4)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/55R16                         A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        215/60R16

                                        225/55R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)                              BF1)

                                        205/70R16 M+S
                                        A93)

                                        215/65R16
                                        A93)

                                        225/60R16
                                        A93)

                                        235/60R16
                                        A01) K03)
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Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TL                             e5*2007/46*1084*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE                            e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/65R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              B33) BF1) EF0)

                                        215/70R16

                                        225/65R16
                                        A01) K03)

                                        235/60R16
                                        A01) A93a) K03) K04)

                                        235/65R16
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                            e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG             195/60R16 M+S                      A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        205/55R16

                                        205/60R16
                                        A01) K41)

                                        215/50R16

                                        215/55R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm
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Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

E55)   Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*10

E55a) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
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Nr. :                       RA-000791-G0-104
Anlage-Nr. :                31b
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
         stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
         Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
         nach oben zu formen,
       • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
         Befestigungspunktes zu kürzen,
       • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
         Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
         Türsicken).

K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
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Nr. :                       RA-000791-G0-104
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Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6665


K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 31b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 56R6665 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.08.2020