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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13c
Seite :                     1 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          56R6655
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Radausführung:                                                 56R6655.28
Radgröße:                                                       6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                           82,0 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                 800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                   : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          ZP50846 120 Nm
GE, JD, JE, JES, JESG, LD, TF, M12x1,5
YN, YNS
UP                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      ZP50846 140 Nm
                               M12x1,5


Typ:                              UP
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 121   Kia Carnival                  215/55R16                           A02) bis A10)
              (ab Fz. Ident Nr. :
              ..........6121018)            215/60R16

e11*98/14*0112*14E   1413/1400                                                  5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                             e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 149     Kia Opirus              225/60R16                             A02) bis A10)

                                           235/60R16
                                           A01)G01)K38)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                e4*2001/116*0089*..
JES                               e4*2001/116*0120*..
JESG                              e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage                215/65R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterungen, A93)N225)
                Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                            215/65R16 M+S
                                            A93)

                                           225/60R16
                                           A93)N235)

                                           235/60R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
JESG                             e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage              215/65R16                           A02) bis A10)
                (ohne                     A93)N225)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/65R16 M+S
                                          A93)

                                           225/60R16
                                           A93)N235)

                                           235/60R16
                                           A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Kia Magentis,           205/55R16                                  A02) bis A10)E06)
              ww. Optima, MG          A93)

                                                205/60R16
                                                A93a)

                                                215/50R16
                                                A93)

                                                215/55R16
                                                A93a)

                                                225/55R16

e4*2001/116*0100*13E   1135/1040(0)                                              5/114.3/67



Typ:                         FG
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 106   Kia Carens,             205/60R16                                  A02) bis A10)
              Kia UN                  A93)

e4*2001/116*0114*10    1220/1180(0)                                              5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                    e4*2001/116*0121*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105             Kia Pro Ceed            195/60R16                         A02) bis A10)
                       (3-türer)               A93)

                                                205/55R16
                                                A93)

                                                215/50R16

                                                225/50R16
                                                A01)K04)




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Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                               e4*2001/116*0121*..
ED                               e4*2007/46*0132*..
EDG                              e11*2001/116*0339*..
EDI                              e13*2007/46*1091*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         195/60R16                            A02) bis A10)
                (5-türer, Kombi)          A93)

                                            205/55R16
                                            A93)

                                            215/50R16

                                            225/50R16
                                            A01)K04)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
AMG                               e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                     195/60R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A93)G0N)N205)
                Serienreifen in 15 Zoll oder
                16 Zoll)                     205/55R16
                                             A93)N215)

                                            205/60R16
                                            G03)N215)

                                            215/55R16
                                            G03)N225)

                                            225/50R16

                                            225/55R16
                                            G03)

                                            235/50R16
                                            G03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000723-A0-104
Anlage-Nr. :                13c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                                e4*2001/116*0139*..
AM                                e4*2007/46*0133*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                   195/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit          A93)
                Serienreifen in 18 Zoll)
                                           205/60R16 M+S

                                           215/55R16 M+S

                                           215/60R16 M+S

                                           225/55R16 M+S

                                           235/50R16 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga               195/55R16                            A02) bis A10)
                                        A93)

                                           195/60R16

                                           205/50R16
                                           A93)

                                           205/55R16
                                           A93a)

                                           215/50R16
                                           A01)A93a)K01)K04)

                                           215/55R16
                                           A01)G1D)K01)K04)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)G1D)K01)K02)K55)K56)K57)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                13c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  56R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                                e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Kia Ceed                   195/55R16                         A02) bis A10)
                (Modell 2012, 5türig)      N205)                             B25)

                                           195/60R16
                                           A01)G0E)K62)N205)

                                           205/55R16

                                           215/50R16
                                           A01)K01)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K62)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              205/60R16                            A02) bis A10)
                                                                             B24)
                                           205/65R16

                                           215/60R16

                                           225/55R16

                                           225/60R16

                                           235/55R16
                                           A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - bel. Bremsscheibe Ø320x28 mm, 1 Kolben Faustsattel


B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit mechanischer Parkbremse an Achse 2.




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E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48934 nach § 22 STVZO
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
     den Auspufftopf anzulegen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



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N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 13c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2013




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